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  4. International Sustainable Tourism International Sustainable Tourism
  5. Zulassung Zulassung

Zulassung

Die Vorbildung und je nach dem eine angemessene Vorbereitung sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium

  • Zeitplan. Welche Fristen muss ich beachten?
  • Welche Unterlagen sind für die Anmeldung zum Studiengang erforderlich?
  • Wird mein Abschluss der Sekundarstufe II anerkannt?
  • Muss ich eine Zulassungsprüfung absolvieren?
  • Wie läuft die Zulassungsprüfung ab?
  • Aus welchen Inhalten besteht die Mathematikprüfung und wie kann ich mich darauf vorbereiten?
  • Mit welchen Fragen muss ich beim Aufnahmegespräch rechnen?
  • Der Ablauf des Vorstellungsgesprächs auf einen Blick.
  • Worum geht es bei der qualifizierten einjährigen Berufserfahrung (Praktikum)?
  • Welche Kriterien muss die Berufserfahrung abdecken?
  • Wie erfülle ich die geforderte Berufserfahrung?
  • Welche zusätzlichen Fähigkeiten werden vorausgesetzt?
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Bewerber:innen für den Bachelor International Sustainable Tourism müssen:

  • über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen, der in ihrem Herkunftsland zu einem Hochschulstudium berechtigt.
  • eine mindestens einjährige qualifizierte Vollzeit-Berufserfahrung (Praktikum) auf dem Gebiet des gewählten Studiengangs mitbringen.
  • über grundlegende Excel-Kenntnisse verfügen
  • ein Englischzertifikat auf C1-Niveau oder höher vorlegen, wenn Englisch nicht ihre Muttersprache ist. Diese Nachweise müssen spätestens Ende Juli vorliegen.
    Folgende Sprachnachweise werden anerkannt: IELTS (mind. 7,0), TOEFL-IBT (95–120), Cambridge (advanced – CAE) oder TOEIC (mind. 490 Pkt. Hören/mind. 455 Pkt. Lesen/mind. 200 Pkt. Sprechen/mind. 200 Pkt. Schreiben).

  • ihre Beweggründe für die Aufnahme dieses Studiums im Online-Aufnahmegespräch.
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Zeitplan. Welche Fristen muss ich beachten?

Ab Mai 2024
  • Prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsbedingungen für das Studium erfüllen.
  • Prüfen Sie, ob Sie alle für die Aufnahme des Studiums geltenden Visumbestimmungen erfüllen.
  • Sofern erforderlich: Beginnen Sie schon vor Studienbeginn mit der Suche nach einem Praktikum, um die Voraussetzung der qualifizierten Vollzeit-Berufserfahrung von mindestens einem Jahr auf dem Gebiet des gewählten Studiengangs zu erfüllen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsbedingungen haben. 

September 2024
  • Beginnen Sie jetzt, sofern erforderlich, Ihre qualifizierte Vollzeit-Berufserfahrung von mindestens einem Jahr auf dem Gebiet des gewählten Studiengangs zu sammeln.
  • Beginnen Sie, sofern erforderlich, mit Ihren Vorbereitungen für die Mathematikprüfung.
Sommer/Herbst 2024 bis April 2025
  • Schreiben Sie Ihren Motivationsbrief
  • Bewerben Sie sich online für den BSc in International Sustainable Tourism.
  • Sofern erforderlich: Beantragen Sie Ihr Visum für Spanien.

Sofern Ihre 12-monatige Berufserfahrung noch nicht vollständig ist, übermitteln Sie uns bitte Ihren Arbeitsvertrag. Den effektiven Nachweis der Berufserfahrung können Sie bis zum Studienbeginn nachreichen.

Oktober 2024 bis Juli 2025
  • Absolvieren Sie das Online-Aufnahmegespräch.
  • Sofern erforderlich: Absolvieren Sie die Mathematikprüfung.
Spätestens im Juli 2025
  • Legen Sie spätestens jetzt Ihr Englisch-C1-Zertifikat vor.
  • Sofern erforderlich: Beginnen Sie mit der Suche nach einem Zimmer oder einer Wohnung in Madrid.
    Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsere Unterstützung dabei benötigen.

  • Sofern erforderlich: Beginnen Sie mit der Suche nach einer Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt in Madrid.
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind

Formale Zulassung zum Studium

September 2025
  • Erbringen Sie den Nachweis für Ihre qualifizierte Vollzeit-Berufserfahrung von mindestens einem Jahr auf dem Gebiet des gewählten Studiengangs.
  • Beginnen Sie Ihren BSc in International Sustainable Tourism in Madrid, Spanien.
September 2028

Feiern Sie Ihren Bachelor-Abschluss in International Sustainable Tourism in Luzern, Schweiz.

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Welche Unterlagen sind für die Anmeldung zum Studiengang erforderlich?

  • Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis über eine mindestens einjährige qualifizierte Berufserfahrung in einem studienbezogenen Bereich
  • Englisch-Zertifikat (C1-Niveau)
  • Foto (Portrait)
  • Identitätskarte oder Reisepass (und Aufenthaltserlaubnis, falls vorhanden)
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Wird mein Abschluss der Sekundarstufe II anerkannt?

Bewerberinnen und Bewerber aus nicht-europäischen Ländern müssen prüfen, ob ihr Sekundarstufe-II-Abschluss anerkannt wird. Kann ein derartiger Anerkennungsnachweis nicht erbracht werden, besteht die Möglichkeit, alternativ eine Aufnahmeprüfung an der HSLU abzulegen.

Um zu prüfen, ob Ihr Sekundarstufe-II-Abschluss von uns anerkannt wird, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Gehen Sie auf die Website von swissuniversities. Wählen Sie Ihr Land aus. Prüfen Sie, ob Ihr Sekundarstufe-II-Abschluss anerkannt wird. Orientieren Sie sich an den Zulassungsbedingungen der Universität Luzern. Die HSLU folgt im Wesentlichen diesen Richtlinien. 

  2. Wenn Sie eine «Ergänzungsprüfung ECUS» oder einen «Universitätsabschluss» benötigen, müssen Sie wahrscheinlich unsere Zulassungsprüfung ablegen. Dies gilt für die meisten nicht-europäischen Länder.

  3. Wenn Ihrerseits Unsicherheiten auftreten, kontaktieren Sie uns bitte. Gerne prüfen wir unverbindlich Ihre Dokumente und erteilen Ihnen individuell Auskunft, ob Sie die Zulassungsbedingungen mit oder ohne Auflagen erfüllen.
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Muss ich eine Zulassungsprüfung absolvieren?

Je nach Schulabschluss müssen Sie eventuell unsere Zulassungsprüfung ablegen. Bei Bestehen der Prüfung können Sie dennoch in unseren Studiengang aufgenommen werden, auch wenn Ihr Abschluss nicht als Sekundarschulabschluss anerkannt ist. Sobald wir Ihre Zulassungsunterlagen geprüft haben, können wir Ihnen sagen, ob Sie unsere Zulassungsprüfung ablegen müssen oder nicht.

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Wie läuft die Zulassungsprüfung ab?

Die Zulassungsprüfung findet während des ganzen Jahres statt, ausser im August und September. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die zu zwei verschiedenen Zeitpunkten zu absolvieren sind: 

  1. Online-Prüfung im Fach Mathematik auf Niveau der Schweizer Sekundarstufe II.
  2. Mündliche Prüfung über das Allgemeinwissen auf Niveau der Schweizer Sekundarstufe II. Diese erfolgt mit einem/-r Vertreter/in des Studiengangs im Zuge des Online-Aufnahmegesprächs, welches dementsprechend länger dauert.
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Aus welchen Inhalten besteht die Mathematikprüfung und wie kann ich mich darauf vorbereiten?

Bewerber:innen für unsere Bachelor-Studiengänge müssen einen Qualifikationsnachweis für das Fach Mathematik erbringen, welcher den Anforderungen eines Bildungsabschlusses auf Niveau der Schweizer Sekundarstufe II entspricht.

Zu diesem Zweck müssen Sie eine Online-Prüfung absolvieren, die 60 Minuten dauert. Dabei müssen Sie Aufgaben aus den folgenden Bereichen lösen:

  • Mengenlehre
  • Arithmetik
  • Funktionen
  • Gleichungen
  • Gleichungssysteme.

Der verfügbare Test zur Selbsteinschätzung hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie über die Kompetenzen und das Wissen im Bereich der Mathematik verfügen, die wir von den Studierenden erwarten, bevor sie ein Studium in unseren BSc-Studiengängen aufnehmen.

Mit unserem Vorkurs für Grundlagenwissen in Mathematik stellen wir Ihnen ein zusätzliches Lernprogramm zur Verfügung, mit dem Sie sich unabhängig von Ort und Zeit in Ihrem eigenen Tempo auf die Mathematikprüfung vorbereiten können.

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Mit welchen Fragen muss ich beim Aufnahmegespräch rechnen?

Wir sind sehr daran interessiert, mehr über Sie und Ihre Beweggründe für die Aufnahme des Studiums zu erfahren. Das Gespräch dauert etwa 15 Minuten und findet zwischen Oktober und Juli statt.

Wenn Sie aufgrund Ihres Sekundarstufe-II-Abschlusses auch eine Zulassungsprüfung ablegen müssen, dauert das Gespräch 40 Minuten länger. In diesen zusätzlichen 40 Minuten wird geprüft, ob Ihre fächerübergreifenden Kompetenzen einem Bildungsabschluss auf Niveau der Schweizer Sekundarstufe II entsprechen.

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Der Ablauf des Vorstellungsgesprächs auf einen Blick:

Für alle Bewerber:innen
  • Beweggründe für die Aufnahme des Studiums
  • Bisherige Berührungspunkte mit Nachhaltigkeit und Tourismus
  • Persönliche Eignung für das Studium
  • Überlegungen zur Studienplanung: Madrid – online – Praktikum – Luzern
  • Pläne nach Abschluss des Studiums

Online-Aufnahmegespräch, 30 - 45 Minuten

Für Bewerber:innen welche die Zulassungsprüfung absolvieren müssen

Vorbereitung: Lektüre von Texten/Dokumenten mit zeitgemässem oder historischem Hintergrund, welche als Ausgangspunkt für die mündliche Prüfung dienen (20 Min.)

Mündliche Prüfung (20 Min.) folgender Kompetenzen:

  • Denk- und Problemlösungsfähigkeit
  • Analysefähigkeit und Fähigkeit, Zusammenhänge herzustellen
  • Herkunftslandbezogenes Allgemeinwissen in den Bereichen Staat, Recht, Gesellschaft, Geschichte, Politik und Kultur
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Worum geht es bei der qualifizierten einjährigen Berufserfahrung (Praktikum) auf dem Gebiet des gewählten Studiengangs?

Gemäss dem Schweizer Fachhochschulgesetz wird für die Zulassung zum Fachhochschulstudium eine mindestens einjährige geregelte Vollzeit-Berufserfahrung (Vollzeitpraktikum) auf dem Gebiet des gewählten Studiengangs vorausgesetzt. Die HSLU orientiert sich bei den Kriterien für die Anerkennung von Berufserfahrung an den Best Practices der Schweizer Hochschulen (Schweizer Studierende: Personen mit einer kaufmännischen Berufslehre erfüllen diese Anforderung).

Die vielfältigen Erfahrungen der Studierenden aus ihrem Berufsleben bilden die Grundlage für die praxis- und anwendungsorientierte Lehre im Studiengang. Sie trägen zu einem erfolgreichen Berufseinstieg nach dem Studium bei. Die Berufspraxis (das Praktikum) muss Mindestqualitätsstandards erfüllen: Sie setzt einen Abschluss der Sekundarstufe II voraus, findet im Rahmen eines vertraglich geregelten Arbeitsverhältnisses unter Anleitung oder Aufsicht statt und enthält qualifizierende Bestandteile. Die Berufspraxis kann in mehreren Unternehmen oder Organisationen gesammelt werden, muss aber mindestens sechs aufeinanderfolgende Monate in ein und demselben Unternehmen absolviert werden. 

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Welche Kriterien muss die Berufserfahrung abdecken?

Einarbeitung

Eine Voraussetzung ist die Notwendigkeit einer Einarbeitungszeit in die Arbeitsabläufe und Aufgaben im Unternehmen. Sie kann als besondere Phase im Praktikums-/Arbeitsvertrag aufgenommen und eingeplant werden.

Betreuung während der Berufspraxis

Die Praktikanten/-innen werden während der Berufspraxis im Unternehmen von einer Person betreut, welche qualifiziert ist, junge Menschen professionell auszubilden.

Einsatz im Unternehmen entsprechend den Lernzielen

Während der Berufspraxis können die Praktikanten/-innen je nach vereinbarten Zielen in verschiedenen Bereichen oder Abteilungen eines Unternehmens eingesetzt werden. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, tiefer gehende Einblicke in die jeweiligen Unternehmens- und Arbeitsabläufe zu gewinnen.

Berufliche Kompetenzen

Ziel der Berufspraxis ist es, dass Personen mit gymnasialer Maturität die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium an einer Fachhochschule erreichen. Die Unternehmen wählen diejenigen beruflichen Handlungskompetenzen aus, die im Rahmen der Berufspraxis unter Berücksichtigung der Möglichkeiten im Unternehmen vermittelt werden können.

Fachtheoretische Kenntnisse

In der Schweizer Berufslehre wird die Fachtheorie in den Berufsfachschulen oder in Kursen vermittelt. Während der Berufspraxis kann das notwendige fachtheoretische Grundwissen durch Selbststudium mit entsprechenden Fachbüchern erworben werden. Die Fachtheorie kann auch von den Betreuungspersonen im Unternehmen vermittelt werden.

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Wie erfülle ich die geforderte Berufserfahrung?

Die einjährige Arbeitserfahrung muss der HSLU schriftlich belegt werden können. Eine ideale Dokumentation der Arbeitserfahrung (des Praktikums) ist weiter unten beispielhaft angeführt. Personen, die bereits über eine einjährige Berufserfahrung verfügen, können ihre Nachweise bei der HSLU zur individuellen Prüfung einreichen (bachelor.ist@hslu.ch).

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Praktikumsvertrag

In einem Praktikumsvertrag werden vor bzw. zu Beginn des Praktikums (spätestens jedoch nach der Einarbeitungszeit) zwischen dem Unternehmen und den Praktikanten/-innen bestimmte Ziele vereinbart. Die Ziele sind so formuliert, dass der Erwerb von beruflichen Kompetenzen einen Schwerpunkt bildet. Die beruflichen Kompetenzen orientieren sich an den Schweizer Berufslehren. Im Muster-Praktikumsvertrag sind die Mindestkompetenzen aufgeführt, die im Bereich «Wirtschaft» erreicht werden müssen. Die konkrete Ausformulierung der Lernziele für das Praktikum obliegt letztlich dem Unternehmen und sollte in Absprache mit dem Praktikanten bzw. der Praktikantin erfolgen.

Arbeitsvertrag

Neben dem Praktikumsvertrag schliesst das Unternehmen einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Praktikanten bzw. der Praktikantin ab. Dieser Vertrag regelt die üblichen Bedingungen nach dem Arbeitsrecht des jeweiligen Landes. Die Vertragsparteien können den Lohn für den Praktikanten bzw. die Praktikantin im Allgemeinen nach eigenem Ermessen festlegen.

Dokumentation des Kompetenzerwerbs

Lernjournale dienen zur kontinuierlichen Beschreibung und Reflexion der geleisteten Arbeit und der dabei erworbenen beruflichen Kompetenzen. Zur Dokumentation können die Praktikantinnen und Praktikanten das Muster-Lernjournal (Link zum Word “Sample Learning Journal”) verwenden. Die Lerndokumentation dient der nachvollziehbaren Reflexion und Darlegung des eigenen Lernfortschritts. Die Lernjournale werden zusammen mit der Praktikums-Betreuungsperson festgelegt. Sie werden mit der Praktikums-Betreuungsperson besprochen und der Lernfortschritt wird bewertet. Während der Dauer des Praktikums sollte mindestens ein Lernbericht pro relevanter Kompetenz erstellt werden.

Zwischenevaluationen – Bewertung des Status quo – Abschlusszeugnis

Die Praktikums-Betreuungspersonen evaluieren die Praktikantinnen und Praktikanten regelmässig. Die Bewertungen finden gemäss der im Praktikumsvertrag festgelegten Meilensteinplanung statt, spätestens jedoch sobald das Praktikum zur Hälfte absolviert wurde. Im Zuge dieser Bewertungen beurteilt die Praktikums-Betreuungsperson auch die bisherige Leistung der Praktikantinnen und Praktikanten und hält sie in einem Praktikumsbericht fest. Ebenso bewerten die Praktikantinnen und Praktikanten die einzelnen von ihnen erworbenen beruflichen Kompetenzen und schliesslich auch sich selbst. Die Evaluationen werden in gemeinsamen Meetings von Praktikums-Betreuungsperson und Praktikant/in besprochen.

Die Kompetenznachweise der Unternehmen bestätigen den Praktikantinnen und Praktikanten, dass sie die Lernziele des Praktikums erfolgreich erreicht haben und somit über ausreichende theoretische und praktische Berufskenntnisse verfügen, um den BSc in International Sustainable Tourism an der HSLU aufzunehmen. Die Kompetenznachweise der Unternehmen sind zeitlich unbefristet gültig.

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Welche zusätzlichen Fähigkeiten werden vorausgesetzt?

Grundkenntnisse in Excel (Kein Nachweis erforderlich)

Für eine erfolgreiche Teilnahme am Studiengang empfehlen wir dringend, dass Studierende über grundlegende Excel-Kenntnisse verfügen. Ein offizieller Nachweis ist nicht erforderlich, jedoch wird erwartet, dass sich Studierende mit grundlegenden Funktionen wie Dateneingabe, Formatierung, einfachen Formeln (z. B. SUMME, MITTELWERT, WENN) sowie grundlegenden Werkzeugen zur Datenorganisation wie Sortieren, Filtern und einfachen Diagrammen vertraut machen. Falls nötig, empfehlen wir, vor Studienbeginn einen Kurs zur Vorbereitung zu absolvieren.  

Downloads

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  • Sample Work Experience Agreement

    (51.8 KB) .DOCX 

  • Sample Employment Contract

    (53.3 KB) .DOCX 

  • Sample Training Report

  • Sample Learning Journal

    (62.0 KB) .DOCX 

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Administrative Studienbetreuerin

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