Alle Studierenden, die NICHT Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind, müssen vor ihrer Einreise nach Spanien bzw. in die Schweiz ein Studentenvisum (für Spanien) bzw. ein D-Visum (für die Schweiz) beantragen. Die Einreise mit einem Touristenvisum ist nicht erlaubt.
Erforderliche Unterlagen
Das Visumantragsverfahren unterliegt den Ämtern für Migration und die dafür geltenden Bestimmungen können sich jederzeit ändern. Für die Beantragung eines Visums sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Reisepass im Original
- Visumantragsformular der spanischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland (Visumantragsformular für die Schweiz ist im 2. Studienjahr auszufüllen)
- Foto (Passbildformat)
- Zulassungsbescheid (HSLU)
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Zahlungsbestätigung für das Visum (für Spanien)
- Sprachzertifikat (Englisch C1)
- Kopien von bisherigen Bildungsabschlüssen (einschliesslich beglaubigter Übersetzungen)
- Motivationsschreiben mit Angaben zu den Plänen nach dem Studium
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (z. B. CHF 21’000.– zum Zeitpunkt der Antragsstellung des Schweizer Visums im 2. Jahr)
- Mietvertrag der Unterkunft in Spanien
- Eine Kopie Ihrer Krankenversicherungspolice, die Ihren Aufenthalt in Spanien und der Schweiz abdeckt
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Konsulargebühr; im Falle der Befreiung: entsprechende Belege
- Negativbescheinigung zum Nachweis, dass keine Krankheit vorliegt, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte
- Behördlicher Strafregisterauszug, ausgestellt von dem Land oder den Ländern, in dem bzw. in denen Sie in den letzten 5 Jahren wohnhaft waren
- Schriftliche Verpflichtungserklärung zur Wiederausreise aus der Schweiz nach Abschluss des Studiums
Gut zu wissen
- Es ist ratsam, den Visumantrag so schnellstmöglich zu stellen, damit es zu keinem Unterrichtsversäumnis kommt.
- Die Visumgebühr muss im Voraus bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr nicht zurückerstattet wird – auch dann nicht, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird.
- Nachdem das Visum von der spanischen Behörde genehmigt wurde, beträgt die Abholfrist 2 Monate; die Abholung muss persönlich erfolgen. Sie haben ab dem Tag Ihrer Ankunft in Spanien maximal 1 Monat lang Zeit, um Ihren Ausweis für Ausländer (TIE) bei der entsprechenden Behörde zu beantragen.
Schweiz: Alle Informationen zu Visa, Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung und Unterkunft in der Schweiz finden Sie auf der entsprechenden Webseite des International Office der HSLU.
Aufenthaltsbewilligung Spanien – EU-Anmeldebescheinigung («Grüne Karte»)
Mit diesem Dokument können EU-Bürger in Spanien ohne Einschränkungen legal im Land leben und arbeiten.
Sie müssen Ihre EU-Anmeldebescheinigung innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Ankunft in Spanien beantragen. Vor Ihrer Einreise in die Schweiz müssen nichts unternehmen.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zulassungsbescheid (HSLU)
- In Spanien abgeschlossene Krankenversicherung mit Deckung für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Spanien
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (z. B. Kontoauszug für Spanien, später für die Schweiz wird auch eine unterschriebene Bürgschaftserklärung der Eltern akzeptiert)
- Meldebescheinigung («empadronamiento») oder Mietvertrag als Bestätigung des Wohnsitzes
- Antragsformular EX-18 (Spanien)
- Antrags-Formular 6 (Schweiz, Kanton Luzern, bei Ankunft in der Schweiz abzugeben)
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr
Schweiz: Alle Informationen zu Visa, Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung und Unterkunft in der Schweiz finden Sie auf der entsprechenden Webseite des International Office der HSLU.
Wenn Sie Staatsangehörige/r der EU oder EFTA sind, müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz im 5. Semester nichts unternehmen. Sie müssen sich jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Einreise beim Einwohnerdienst Ihrer Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Migration beantragen.
- Sobald Sie sich beim Einwohnerdienst angemeldet haben, erteilt Ihnen das Amt für Migration eine Aufenthaltsbewilligung.
- Um eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, müssen Sie die unten stehenden Dokumente direkt an das Amt für Migration schicken, nachdem Sie sich beim Einwohnerdienst angemeldet haben.
- Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für ein Jahr erteilt, was die reguläre Studienzeit abdeckt. Bitte beachten Sie, dass bei jedem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ein neuer Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel vorgelegt werden muss, falls Sie länger für Ihren Studienabschluss benötigen.
Bitte bereiten Sie für Ihre Einreise in die Schweiz folgende Dokumente vor
(in digitaler und ausgedruckter Form):
- Gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Antrags-Formular 6 (Kanton Luzern)
- Zulassungsbescheid der Hochschule Luzern
- Mietvertrag
- Kopie Ihrer Krankenversicherungspolice für Ihren Aufenthalt in der Schweiz
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (z. B. Kontoauszug) oder unterschriebene Bürgschaftserklärung der Eltern
- Ausreichend Bargeld zur Entrichtung der Gebühren für die Anmeldebescheinigung (ca. CHF 40.–) und der Gebühr für die Identitätskarte (ca. CHF 70.– für EU-Länder)
Alle Informationen zu Visa, Aufenthaltsbewilligung, Krankenversicherung und Unterkunft in der Schweiz finden Sie auf der entsprechenden Webseite des International Office der HSLU.
Schweizer Studierende müssen innerhalb der ersten drei Monate nach ihrer Ankunft in Spanien eine EU-Anmeldebescheinigung beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zulassungsbescheid (HSLU)
- In Spanien abgeschlossene Krankenversicherung mit Deckung für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Spanien
- Nachweis ausreichend finanzieller Mittel (z. B. Kontoauszug)
- Meldebescheinigung («empadronamiento») oder Mietvertrag als Bestätigung des Wohnsitzes
- Antragsformular EX-18
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr