1920
Die Sozial-caritative Frauenschule Luzern zieht von der Zinggentorstrasse auf den Hitzlisberg um, wo auch der SKF Kurse durchführt. Der Hitzlisberg wird «zu einem geistigen Mittelpunkt nicht nur für die Schülerinnen, auch für die Hörerinnen und für weitere katholische Frauenkreise».
An der Sozial-caritativen Frauenschule Luzern werden die ersten behördlich anerkannten Diplome ausgestellt.
Zwei Jahre nach Gründung der Sozial-caritativen Frauenschule Luzern folgt die Eröffnung der Sozialen Frauenschule Zürich mit der Überführung ihres bisherigen Kurswesens in die vierte soziale Frauenschule in der Schweiz.
1921
Die Sozial-caritative Frauenschule Luzern startet ein Angebot berufsbegleitender Aus- bzw. Weiterbildung in Sozialer Arbeit. Vorlesungen werden auf den Abend verlegt, um auch Berufstätigen den Besuch zu ermöglichen.
Aus finanziellen Gründen wird dieses Projekt allerdings rasch wieder eingestellt.
Historische Vignette
1924 «Erste Erziehung des Kindes – eine Angewöhnung zum Guten» *
«Es gibt keine Aufgabe im Leben, vor der man mit grösserer Ehrfurcht stehen muss, als die Erzieheraufgabe.
Bis zum 6. Altersjahr, wo das Kind fast ganz den Einflüssen des Elternhauses überlassen ist, wo seine Handlungen aus dem Nachahmungstrieb herauswachsen, muss das Gute und die Neigung zum Guten, die Abwehr des Bösen durch die Gewöhnung geweckt werden. Ehe das Verstehen aufwacht, das eigene Wollen, muss im Kinde alles schon so gelenkt sein, dass es dem Guten zustrebt. Man könnte sagen: Wie die Eltern in diesen Jahren sich zur Erziehung des Kindes einstellen, so wird das Kind werden. Wie das Kind mit 6 Jahren ist, so wird es einen Gesellschaftswert bilden.
Darum muss hier Autorität, Gerechtigkeit und Liebe die Eltern dazu führen, sich selbst Gewalt anzutun, damit die erste Erziehung des Kindes eine Angewöhnung zum Guten wird (religiöses Leben, Sittlichkeit, Gehorsam, Wahrhaftigkeit etc.)
Fremdeinflüsse : Kinderkrippen, Kinderbewahranstalten, Kleinkinderschulen sind als abnormale aber soziale Hilfen zu betrachten, die eine Folge sind des Einbruches des Wirtschaftslebens in die Familie. Wo sie als ‹notwendiges Uebel› benützt werden müssen, ist eine ernste Prüfung wichtig, ob sie so seien, dass sie nicht direkten Schaden anrichten können für eine erste Lebensgewöhnung.»
Maria Croenlein
Erste Rektorin der Sozial-caritativen Frauenschule Luzern 1918 – 1930
Quelle
Croenlein, Maria (1924). Skizzen zu einem Vortragszyklus für Mütterabende. Lebensbeherrschung in der Familie. Luzern: o. V.
* Croenlein 1924, S. 15 – 17
1925
An der Sozial-caritativen Frauenschule Luzern werden längere, obligatorische Praktika eingeführt. Damit wird das Hannover-Modell konsequenter als bis anhin umgesetzt.
Alle katholischen Frauenschulen weltweit, auch die Sozial-caritative Frauenschule Luzern, schliessen sich zusammen in der Union Internationale Catholique du Service Social mit Sitz in Brüssel.
1926
Das Hilfswerk Kinder der Landstrasse, welches der Pro Juventute angegliedert ist, nimmt seine Arbeit auf (bis 1973). Es bezweckt die Zwangsassimilation der fahrenden Minderheit in der Schweiz. Ziel ist es, die «Vagantität» zu bekämpfen und die «Lebensweise des fahrenden Volkes» langfristig zu zerstören.
1927
Im Rahmen der katholischen Ausrichtung der Sozial-caritativen Frauenschule Luzern wird die Ausbildung zur Hilfskatechese realisiert.
Mit dem Ehemaligen-Blatt «Licht» erhält die Sozial-caritative Frauenschule Luzern die erste Hauszeitung und hält die Verbindung mit den berufstätigen Absolventinnen aufrecht.
Am zweiten Kongress der Union Internationale Catholique du Service Social in Brüssel, wo der Typus der sozialen Frauenschule festgelegt wird, dienen die Schulen von Luzern und Belgien in ihrem Aufbau als Beispiele für den Musterlehrplan.17 Der Vorbildcharakter der Luzerner Schule gründet darin, dass die Hilfskatechese eingeführt ist und die religiöse Charakterbildung der katholischen jungen Frauen im Vordergrund steht.
Historische Vignette
1927 «Wo Rechtskenntnis waltet und blüht» *
«Es wurde darüber gelächelt und gespöttelt, dass der sich für die soziale und caritative Betätigung vorbereitenden jungen Frauenwelt Recht und gar öffentliches Recht gelehrt werde. Wem sind solche Kenntnisse nötiger und nützlicher als gerade jenen Mutigen, die es wagen, sich derjenigen grossen Menschenmassen anzunehmen, die sich, leider oft mit Grund, als entrechtet oder doch im Rechte verkürzt glauben und fühlen?
Wieviel Unrecht und Ungerechtigkeit, Unfrieden und soziale Unruhe kann dort verhindert werden, wo Rechtskenntnis waltet und blüht statt Rechtsunkenntnis!
Wer kann im kleinen, bedrängten Volke unmittelbarer den so bitter nötigen Glauben an Recht und Gerechtigkeit wecken und besser die Zuversicht dieser Schichten stärken als die Sozialarbeiterin, die mit der Rechtsidee, den Rechtsgrundlagen und wichtigsten Rechtsgedanken vertraut worden ist?»
Dr. Josef Huber
Dozent an der Sozial-caritativen Frauenschule Luzern 1926 – 1951**
Quelle
Licht. Gemeinschaftsblätter der Sozial-caritativen Frauenschule Luzern, 1. Jg., Nr. 1, 1927.
* Licht 1927, S. 8
** Bürgisser, Krummenacher 1988, S. 37
1928
Die Sozial-caritative Frauenschule Luzern beteiligt sich gemeinsam mit den Schulen Genf und Zürich an der ersten Schweizerischen Ausstellung für Frauenarbeit SAFFA in Bern – gegen den Willen der Schulleiterin Maria Croenlein, deren Verständnis von Frauenemanzipation im katholischen Konservativismus verankert ist. Die Darstellung der Frauenarbeit und ihrer Bedeutung für die schweizerische Volkswirtschaft und Gesellschaft wirbt für das bisher den Frauen nicht zugestandene Recht auf Erwerbstätigkeit.
Das 10-Jahr-Jubiläum der Sozial-caritativen Frauenschule Luzern wird wegen Erkrankung der Schulleiterin Maria Croenlein im engen Schulkreis begangen.
1929
Es werden erste Stimmen laut, die für die Sozial-caritative Frauenschule Luzern einen Wandel von der Allgemeinbildungsstätte zur Berufsschule fordern. Dieser Wandel ist nicht im Sinne der Schulleiterin Maria Croenlein, doch sie kann sich nicht widersetzen. Für das Examen werden neun Fächer zur mündlichen und neun Fächer zur schriftlichen Prüfung vorgeschrieben. «Die Ablieferung der Diplomarbeiten wird entschiedener verlangt.»