Studierende aus EU- oder EFTA-Ländern
Studierende der folgenden EU- und EFTA-Länder sowie Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Australien, Brunei und Vereinigtes Königreich sind von der Visumpflicht befreit:
- EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Tschechische Republik, Zypern.
- EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen
Als Studierender eines dieser Länder befolgen Sie bitte die Anweisungen für Studierende ohne Visumpflicht.
Studierende aus allen anderen Ländern
Staatsangehörige aller anderen Länder müssen persönlich ein nationales Visum "D" bei der Schweizer Botschaft oder dem Generalkonsulat am Wohnort beantragen. Als Staatsbürger eines visumpflichtigen Landes folgen Sie bitte den Anweisungen für visumpflichtige Studierende. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Visum benötigen, besuchen Sie bitte die Website des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Obwohl die Schweiz dem Schengen/Dublin-Abkommen beigetreten ist, berechtigt Sie ein Schengen-Visum aus einem anderen Land weiterhin nur zur Einreise und Durchreise, aber nicht zur Wohnsitznahme. Dies erfordert ein nationales D-Visum.
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Vorschriften können sich seit der letzten Überprüfung dieser Informationen geändert haben. Rechtsverbindliche Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration oder bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.