Wenn Sie eine EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie vor der Einreise in die Schweiz nichts unternehmen. Sie sind jedoch verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle an Ihrem neuen Wohnort anzumelden. Zudem müssen Sie beim Amt für Migration eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Studierende aus Japan, Malaysia, Neuseeland und Singapur, Australien, Brunei und Vereinigtes Königreich benötigen für die Einreise in die Schweiz zwar kein Visum, müssen aber für die Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung die gleichen Dokumente wie visumpflichtige Studierende vorlegen. Der Unterschied besteht darin, dass sie nicht auf die Entscheidung in ihrem Heimatland warten müssen, sondern bereits in das Land einreisen können. Nehmen sie frühzeitig Kontakt auf mit dem International Office, resp. dem Sekretariat des Departements, an dem sie studieren werden, um das konkrete Vorgehen zu besprechen.
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Vorschriften können sich seit der letzten Überprüfung dieser Informationen geändert haben. Rechtsverbindliche Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration oder bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.