Versicherungen
Krankenversicherung und Unfallversicherung
Wer länger als drei Monate in der Schweiz wohnt, unterliegt einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Ausländischen Studierenden wird empfohlen, bei der Krankenversicherung im Heimatland abzuklären, ob die versicherte Deckung für die Schweiz ausreichend ist. Ausländische Studierende, die nicht über ihre Krankenversicherung im Heimatland in der Schweiz versichert sind, benötigen eine obligatorische Grundversicherung bei einer der Schweizer Krankenversicherungen.
Einige Schweizer Krankenversicherungen bieten kostengünstige Angebote für ausländische Studierende an. Eine Überprüfung der Deckungsleistungen wird empfohlen.
Ausländische Studierende sollten ausserdem in Erfahrung bringen, ob ihre Unfallversicherung in der Schweiz gültig ist.
Privathaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt gegenüber Dritten verursachten Personen- und Sachschäden (z.B. durch Missgeschicke verursachte Schäden an Wohnung oder Zimmer). Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber allen Studierenden empfohlen.
AHV/IV/EO
Die Hochschule Luzern leitet die Personalien aller Studierenden ab 18 Jahren automatisch an die Ausgleichskasse Luzern weiter. Diese ist für das Inkasso der AHV-Beiträge zuständig. Die Hochschule Luzern macht darauf aufmerksam, dass die Studierenden für die Beitragsleistung selber verantwortlich sind. Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung der späteren Rente bewirken (eine besonders im Invaliditätsfall schwerwiegende Konsequenz). Informationen auf www.ahv-iv.ch.