Studierende aus visumspflichtigen Ländern müssen mindestens drei Monate vor der Einreise bei der Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland einen Antrag für ein nationales Visum Typ D (für langfristige und geregelte Aufenthalte in der Schweiz von mehr als 90 Tagen) stellen.
In jedem Fall sind alle Dokumente, die in unserer Checkliste (siehe unten) aufgeführt sind, dem Antrag beizufügen. Diese Checkliste entspricht den Anforderungen des Migrationsamtes. Bitte beachten Sie, dass das Fehlen eines einzelnen Dokuments aus dieser Liste zu wochenlangen Verzögerungen führen kann. Wenn die Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland weitere Dokumente benötigt, fügen Sie diese bitte bei.
Entscheidung
Ihr Antrag auf ein Studentenvisum wird von der Botschaft oder dem Generalkonsulat zur Entscheidung an das zuständige kantonale Migrationsamt in der Schweiz weitergeleitet. Das Migrationsamt behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und Informationen anzufordern. Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung des Migrationsamtes unabhängig von der Zulassung an der Hochschule Luzern getroffen wird. Die Hochschule Luzern hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Ohne ein nationales Visum Typ D werden Sie an der Hochschule Luzern nicht immatrikuliert.
Die Visumsentscheidung muss im Heimatland abgewartet werden: Bitte reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum in die Schweiz ein. Ein Touristenvisum kann nach der Einreise in die Schweiz nicht in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden.
Kosten
Die Visumgebühr wird von der zuständigen Botschaft festgelegt. Die Gebühr beträgt ca. CHF 50 - 100 und ist mit Einreichung des Visumsantrags fällig. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr nicht zurückerstattet wird, wenn das Visum abgelehnt wird. Für die "Bewilligung zur Visumerteilung" an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat erhebt das Migrationsamt des Kantons Luzern eine Gebühr von ca. CHF 100. Eine weitere Gebühr von ca. CHF 300 ist fällig, wenn Sie nach der Einreise Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Checkliste
- Formular Visumsantrag, vollständig ausgefüllt, einzureichen bei der für den Wohnort zuständigen Schweizer Auslandvertretung
- Immatrikulationsbestätigung bzw. Anmeldebestätigung der Hochschule Luzern: Genauer Name des Studiengangs und geplante Dauer des beantragten Studiums (in Semestern)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Sprachnachweis
- Diplome (Kopien inkl. beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche)
- Zukunftsabsichten nach Abschluss des Studiums (Motivationsschreiben)
- Schriftliche Wiederausreiseverpflichtung
- Nachweis der finanziellen Mittel (erforderliche Minimalsumme: CHF 21'000)
Beantragung Aufenthaltsbewilligung
Sobald der Visumsantrag gestellt wurde, müssen gegebenenfalls weitere Dokumente an das International Office, resp. an das Sekretariat des Departements, an dem Sie studieren werden, gesendet werden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, um das konkrete Vorgehen zu besprechen.
Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Vorschriften können sich seit der letzten Überprüfung dieser Informationen geändert haben. Rechtsverbindliche Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration oder bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.