Die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz bewegt sich in verschiedenen Spannungsfeldern: Selbstbestimmung vs. Fremdbestimmung, Autonomie vs. staatlicher Eingriff, Schutz vs. Zwang.
Im Zentrum steht die schutzbedürftige Person oder das gefährdete Kind mit dessen Eltern. Verschiedene Sichtweisen und Werthaltungen gilt es in den Entscheidungsprozess einzubeziehen und fachlich begründete und wirksame Interventionen einzuleiten und zu begleiten.
Im Vordergrund steht die Suche nach individuell passenden Lösungen für anstehende Probleme. Häufig sehen die Betroffenen jedoch den gesetzlich vorgegebenen Handlungsbedarf nicht ein und nicht selten widersprechen ihre Anliegen den rechtlichen Vorgaben.
Die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz ist entsprechend geprägt von rechtlichen Vorgaben und vielerlei divergierenden Ansprüchen.