Sozialarbeiterische Tätigkeit findet häufig im gesetzlichen Kontext statt, insbesondere in der Sozialhilfe, im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie im Justizvollzug und in der Opferhilfe. Rechtliche Normen spielen dabei eine besondere Rolle und die Anforderungen an die Fachpersonen sind entsprechend hoch.
Im Vordergrund jeder Auftragserfüllung steht die Suche nach individuell passenden Lösungen für anstehende Probleme. Häufig sehen die Betroffenen jedoch den gesetzlich oder behördlich vorgegebenen Handlungsbedarf nicht ein, und nicht selten widersprechen ihre Anliegen den rechtlichen Vorgaben. Zudem kollidieren die Ansprüche der Klientinnen und Klienten oder der auftraggebenden Behörden oft mit dem Gebot der Effizienz in der Fallführung.
Sozialarbeit ist entsprechend geprägt von gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und vielerlei divergierenden Ansprüchen. Ein konstruktiver Umgang mit solchen Situationen erfordert fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und ein geeignetes Methodenrepertoire im Umgang mit Pflichtklientschaft. Genau das bietet der MAS Sozialarbeit und Recht.