Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz
Das CAS Mandatsführung im Kindes- und Erwachsenenschutz richtet sich an:
- Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände
- andere Fachpersonen mit kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Betreuungsaufgaben
Die Aufnahme in ein CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind somit Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung).
Fachpersonen (mit Fachhochschul-, Universitäts- oder ETH-Abschluss) der Sozialen Arbeit, der Rechtswissenschaften, der Psychologie, Pädagogik und Psychiatrie müssen zusätzlich Berufserfahrung als Beiständin/Beistand oder in einer vergleichbaren Funktion in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld (namentlich im Kindes- und Erwachsenenschutz) vorweisen können und mind. ein kindes- oder erwachsenenschutzrechtliches Mandat führen.
Alle weiteren Personen mit Tertiärabschluss müssen im Grundsatz über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Beiständin/Beistand oder in einer vergleichbaren Funktion in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld (namentlich im Kindes- und Erwachsenenschutz) verfügen und kindes- und erwachsenenschutzrechtliche Mandate führen.
Personen ohne Tertiärabschluss werden nur in Ausnahmefällen in einem Sur-Dossier-Verfahren aufgenommen. Als Grundvoraussetzung müssen Interessierte über den gleichen Mindestumfang an relevanter Berufserfahrung verfügen wie Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung. Darüber hinaus müssen umfangreiche zusätzliche Kompetenzen vorliegen, die den nicht vorhandenen Tertiärabschluss kompensieren können. Die Prüfung Ihres Sur-Dossier-Gesuchs erfolgt nach der Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm.