Im ersten Teil setzen sich die Teilnehmenden vertieft mit praxisrelevanten Fragen zum Sozialhilfeverfahren auseinander und verbinden dabei rechtliches mit sozialarbeiterischem Wissen. Sie können zentrale Herausforderungen der Verfahrensgestaltung erkennen und sind in der Lage, die grundlegenden Verfahrensschritte korrekt zu gestalten. Sie machen sich bewusst, welche wichtigen rechtsstaatlichen Aufgaben sie wahrnehmen.
Nach dem zweiten Teil verfügen Teilnehmende über rechtlich relevantes Wissen zu wesentlichen Fragen des materiellen Sozialhilferechts, der Subsidiarität sowie zu Schnittstellen der Sozialhilfe zu anderen Rechtsbereichen (zum Beispiel zum Familienrecht).
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