Master-Arbeit
Mit der Master-Arbeit erbringen die Teilnehmenden den Nachweis, dass sie die Kenntnisse, die sie während der Weiterbildung gewonnen haben, umsetzen und im Rahmen einer konkreten Fragestellung in der eigenen Berufspraxis bearbeiten können. Im MAS Sozialarbeit und Recht wird die Master-Arbeit als Gruppen- oder Einzelarbeit verfasst. Die Teilnehmenden werden in das Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten eingeführt und beim Erstellen der Disposition begleitet.
Kolloquium
Das Kolloquium besteht aus einem Thesengespräch: In einem Gespräch begründen und verteidigen die Teilnehmenden eine These aus der Master-Arbeit gegenüber zwei Fachpersonen.