Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Abklärung und Anordnung im Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Aufnahme in ein CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind somit Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung).
Personen mit einem Abschluss der Fachhochschule, Universität oder ETH müssen Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld (namentlich in der Abklärung oder in der Verfahrensleitung bzw. vergleichbare Kompetenzen und Fähigkeiten) vorweisen können.
Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld (namentlich in der Abklärung oder in der Verfahrensleitung bzw. vergleichbare Kompetenzen und Fähigkeiten) verfügen.
Personen ohne Tertiärabschluss werden nur in Ausnahmefällen in einem Sur-Dossier-Verfahren aufgenommen. Als Grundvoraussetzung müssen Interessierte über den gleichen Mindestumfang an relevanter Berufserfahrung verfügen wie Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung. Darüber hinaus müssen umfangreiche zusätzliche Kompetenzen vorliegen, die den nicht vorhandenen Tertiärabschluss kompensieren können. Die Prüfung Ihres Sur-Dossier-Gesuchs erfolgt nach der Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm.