Für diese Lebenssituationen sind in institutionsübergreifender Zusammenarbeit individuelle und optimale Lösungen zu entwickeln. Dazu sind unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips Leistungen aus verschiedenen Systemen zu erschliessen und zu koordinieren. Die effiziente und effektive Erfüllung dieser Aufgabe verlangt spezifisches Wissen und Können über die rechtlichen Normen, die Leistungsvoraussetzungen und -ansprüche sowie die Verfahren.
Das CAS-Programm ist entlang den vier Schwerpunkten Sozialversicherungen, Sozialhilfe/Opferhilfe/Schulden, Arbeits- und Ausländerrecht sowie Verfahrensrecht/Repetitorium aufgebaut. Die Teilnehmenden finden sich nach Abschluss im vielgliedrigen Rechtssystem des Sozialrechts gut zurecht. Sie verfügen über ein vertieftes praxisbezogenes Wissen im Sozialversicherungs- und Sozialhilferecht sowie in ausgewählten Bereichen des Sozialrechts und sind in der Lage, dieses mit konkreten Lebenssituationen Ihrer Klientinnen und Klienten zu verknüpfen.
Ausgehend von beispielsweise Alter wird geschaut, welche Leistungen aus dem System der sozialen Sicherheit in Frage kommen (Bsp. Renten/Hilflosenentschädigung AHV, BVG, EL evt. UV/MV) , was die Leistungsvoraussetzungen sind und wie diese erschlossen und koordiniert werden können. Auch lernen die Absolvierenden des CAS-Programms das relevante Verwaltungsverfahren kennen, um berechtigte Ansprüche ihrer Klientinnen und Klienten durchsetzen zu können.
Nebst der Wissensvermittlung erhalten sie die Möglichkeit, Fallbeispiele aus ihrer Praxis in Fallseminaren einzubringen und zusammen mit den anderen CAS-Teilnehmenden und Expertinnen und Experten zu bearbeiten. Vertieftes rechtliches Wissen wird somit mit wichtigen Handlungskompetenzen angereichert, wodurch die Teilnehmenden nach Abschluss in der Lage sind, kompetent in sozialrechtlichen Fragen beraten zu können.