Wer sich für einen Studienplatz im Bachelor of Science in Business Psychology bewerben möchte, muss zusätzlich zu den unten aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen eine psychologische Eignungsabklärung absolvieren und diese erfolgreich bestehen. Weitere Informationen zur Eignungsabklärung finden Sie hier.
Welchen Bildungsabschluss haben Sie?
Berufsmaturität
Gymnasiale Maturität
Fachmaturität
Diplom einer Höheren Fachschule
Eidgenössischer Fachausweis / Berufsprüfung (ohne Maturität)
Eidgenössisches Diplom / Höhere Fachprüfung (ohne Maturität)
Ausländischer Bildungsabschluss
Anderer Abschluss oder andere Bildungsleistungen
Berufsmaturität
Eine anerkannte Berufsmaturität (alle Ausrichtungen) in Verbindung mit einer mindestens einjährigen, qualifizierten Arbeitswelterfahrung ermöglicht den Zugang zum Studium. Eine berufliche Grundbildung erfüllt die Anforderung an die qualifizierte Arbeitswelterfahrung.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise weiter unten.
Gymnasiale Maturität
Eine gymnasiale Maturität berechtigt zu einem Fachhochschulstudium in Verbindung mit einer mindestens einjährigen, qualifizierten Arbeitswelterfahrung.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise weiter unten.
Fachmaturität
Eine Fachmaturität berechtigt zu einem Fachhochschulstudium in Verbindung mit einer mindestens einjährigen, qualifizierten Arbeitswelterfahrung.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise weiter unten.
Diplom einer Höheren Fachschule
Das Diplom einer höheren Fachschule berechtigt zu einem Fachhochschulstudium in Verbindung mit einer mindestens einjährigen, qualifizierten Arbeitswelterfahrung. Individuelle Bildungsleistungen können an das Studium angerechnet werden, sofern sie Bestandteil des Studiums und nachgewiesen sind.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise weiter unten.
Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung)
Eidgenössisches Diplom (Höhere Fachprüfung)
Personen mit einer bestandenen Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung in Verbindung mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis im entsprechenden Gebiet werden nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium zugelassen.
Die Aufnahmeprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Berufsmaturität und umfasst die Bereiche Deutsch, Englisch, Mathematik und Allgemeinbildung. Je nach Ausrichtung der Berufs- oder Höheren Fachprüfung können einzelne Teile der Aufnahmeprüfung erlassen werden.
Individuelle Bildungs- und Praxisleistungen können an das Studium angerechnet werden, sofern sie Bestandteil des Studiums und nachgewiesen sind.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise weiter unten.
Ausländischer Bildungsabschluss
Nicht-schweizerische europäische Bildungsabschlüsse werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit mit einer schweizerischen Maturität gegeben ist (Lissabonner Konvention) und eine mindestens einjährige, qualifizierte Arbeitswelterfahrung nachgewiesen werden kann. Allfällige spezielle im Herkunftsland geltende Zulassungsmodalitäten können berücksichtigt werden.
Die gleichen Kriterien gelten grundsätzlich auch für aussereuropäische Bildungsabschlüsse. Ist die Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses mit einer schweizerischen Maturität nicht eindeutig feststellbar, kann die Fachhochschulreife mittels Aufnahmeprüfung verifiziert werden. Ferner kann von den Bewerberinnen oder Bewerbern eine Zulassungsbescheinigung einer anerkannten Universität oder Fachhochschule ihres Herkunftslands eingefordert werden
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise weiter unten.
Anderer Abschluss oder andere Bildungsleistungen
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und stellen Sie uns Ihr Leistungsportfolio zur Verfügung. Wir werden gerne prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine so genannte
"sur-Dossier"-Zulassung (Zulassung ohne formale Vorbildung) erfüllen.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise weiter unten.
Arbeitswelterfahrung
Eine mindestens einjährige, qualifizierte Arbeitswelterfahrung ist für die Zulassung zum Fachhochschulstudium gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich um die berufliche Grundbildung handeln, die im Rahmen der Ausbildung für ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erworben wurde. Es kann sich auch um qualifizierte Arbeitswelterfahrungen handeln, die z.B. im Rahmen eines Praktikums erworben werden. Die Arbeitswelterfahrung kann innerhalb oder ausserhalb des Tätigkeitsfeldes der Angewandten Psychologie erbracht werden, muss jedoch qualitative Mindeststandards erfüllen. D.h. sie erfordert eine gewisse Vorbildung (wie z.B. eine gymnasiale Maturität), sie findet in einem vertraglichen geregelten Arbeitsverhältnis unter Anleitung oder Supervision statt und enthält qualifizierende Anteile. So werden beispielsweise ein reiner Telefondienst in einem Call Center oder ein Ferienjob, der nach Kurzeinweisung ausgeübt werden kann, nicht anerkannt. Die Arbeitswelterfahrung kann in mehreren Firmen oder Organisationen erworben werden, mindestens sechs zusammenhängende Monate müssen aber bei der gleichen Unternehmung absolviert worden sein. Der Anstellungsumfang muss 100% betragen. Die Hochschule Luzern - Wirtschaft vermittelt eine beschränkte Anzahl von Berufspraktika, die diese Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung erfüllen. Informationen finden Sie hier.
Wirtschaftssprache
An der Hochschule Luzern - Wirtschaft ist Englisch ein obligatorischer Bestandteil der Ausbildung. Für die Zulassung zum Studium werden die Ausgangskompetenzen der Berufsmaturität (Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens) vorausgesetzt.
Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit in Deutsch
(für fremdsprachige Studierende)
Deutsch ist die Unterrichtssprache an der Hochschule Luzern - Wirtschaft. Was bedeutet sprachliche Studierfähigkeit an der Hochschule Luzern - Wirtschaft? Welche Voraussetzungen sind zur Befreiung von der Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit notwendig? Antworten zu diesen Fragen enthält unser Merkblatt.
Wer sich für einen Studienplatz im Bachelor of Science in Business Psychology bewerben möchte, muss zusätzlich zu den oben aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen eine psychologische Eignungsabklärung absolvieren und diese erfolgreich bestehen. Weitere Informationen zur Eignungsabklärung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Plätze für die Eignungsabklärung beschränkt sind. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich möglichst frühzeitig für das Studium anzumelden.