Für wen ist das Zulassungspraktikum konzipiert?
Das Zulassungspraktikum ist für überdurchschnittlich motivierte und qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer schweizerischen gymnasialen Maturität oder nicht-kaufmännischen Berufsmaturität konzipiert.
Wie bewerbe ich mich?
Das Bewerbungsfenster für Praktikumsplätze findet jeweils Anfang Jahr statt. Die Bewerbung kann online eingereicht werden, wenn auf unserem Stellenmarkt ein entsprechendes Inserat ausgeschrieben ist.
Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?
Die eingehenden Bewerbungen werden gesichtet. Ausgewählte Kandidat:innen erhalten eine Einladung für die Teilnahme an einer der beiden online Informationsveranstaltungen (Daten sind in der Stellenausschreibung publiziert). Anschliessend teilen die Kandidat:innen mit, an welchen Praktikumsstellen sie interessiert sind. Die entsprechenden Bewerbungsdossiers werden danach an die Partnerunternehmungen weitergeleitet. Diese führen anschliessend ihrerseits die effektiven Bewerbungsgespräche mit den für sie interessanten Bewerberinnen und Bewerbern und melden der Hochschule ihre Präferenzen.
Die Hochschule versucht dann, eine optimale Zuteilung vorzunehmen, damit möglichst viele Bewerber und Bewerberinnen berücksichtigt werden können. Die Bewerberinnen und Bewerber können vor der definitiven Zuteilung ihr Veto einreichen. Die Hochschule garantiert keinen Praktikumsplatz.
Was beinhaltet das Bewerbungs-/Motivationsschreiben?
Im Bewerbungs-/Motivationsschreiben legen Sie uns dar, weshalb Sie Wirtschaft studieren möchten und wieso dies bei uns an der Hochschule Luzern geschehen soll. Sie überzeugen uns, dass Sie die richtige Person für einen unserer wenigen Praktikumsplätze sind.
Kann ich den Praktikumsbetrieb auswählen?
Praktikanten können bei ihrer Bewerbung Präferenzen für mögliche Praktikumsbetriebe angeben. Die definitive Zuteilung erfolgt aber auf jeden Fall durch die Hochschule in Zusammenarbeit mit den Praktikumsbetrieben. Die Bewerberinnen, Bewerber können vor der definitiven Zuteilung ihr Veto einreichen.
Wer sind die Partnerunternehmungen?
Wir bieten zwei Praktikumsstellen direkt bei der Hochschule Luzern an.
Zudem sind aktuell zwei weitere externe Stellen verfügbar. Weitere Unternehmen sind im Gespräch. Interessierte Unternehmen finden unten ergänzende Informationen zur Zusammenarbeit.
Kann das Praktikum vorzeitig abgebrochen werden?
Es gelten jeweils die Anstellungsbedingungen des Praktikumbetriebs. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Eine Kündigung ist jeweils auf Ende Monat möglich.
Wann wird die Anmeldegebühr fällig?
Bei erfolgreicher Anmeldung und Zuteilung zu einem Praktikumsbetrieb wird eine Anmeldegebühr von CHF 250.– erhoben.
Wann startet das Praktikum?
Das Zulassungspraktikum startet normalerweise am 1. September. Abweichungen sind je nach Praktikumsbetrieb möglich.
Muss ich das Studium an der Hochschule Luzern – Wirtschaft aufnehmen?
Das Zulassungspraktikum wird für die zukünftigen Studierenden der Hochschule Luzern – Wirtschaft angeboten und darauf ausgerichtet. Sie unterzeichnen nach ihrer definitiven Aufnahme ins Zulassungspraktikum eine entsprechende verbindliche Absichtserklärung.
Wann eigne ich mir das fehlende Wissen im Rechnungswesen und allenfalls in Mathematik an?
Die Hochschule Luzern – Wirtschaft bietet für kommende Studierende in den Bereichen Mathematik und Rechnungswesen Vorbereitungskurse an. Das Zulassungspraktikum beinhaltet diese beiden Kurse als integralen Bestandteil. Die Kurse sind kostenpflichtig. Der Mathematikvorkurs findet jeweils samstags von 8:15 bis 14:15 Uhr von Anfang Mai bis Mitte August statt. Der Vorbereitungskurs in Rechnungswesen wird am Mittwochabend von 17:15 bis 21:15 Uhr von Anfang Mai bis Anfang September durchgeführt. Die Vorbereitungskurse kosten je CHF 1‘290.–. Je nach Vorbildung kann auch eine kürzere Variante (Refresher-Kurs) besucht werden.
Wie sehen die Anstellungsbedingungen aus?
Die Praktikantinnen und Praktikanten sind bei den jeweiligen Praktikumsbetrieben angestellt und unterstehen deren Anstellungsbedingungen.
Wie hoch ist die Entlöhnung?
Sie erhalten einen Praktikumslohn in der Höhe von brutto rund CHF 1'600.–. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Normalfall 42h. Abweichungen sind möglich. Es gelten jeweils die Anstellungsbedingungen des Praktikumbetriebs.
Welchen Ferienanspruch habe ich?
Als Praktikant haben Sie im Normalfall Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Diese können in Absprache mit dem aktuellen Praktikumsbetrieb und der Leitung des Zulassungspraktikums unter Berücksichtigung der entsprechenden Anstellungsrichtlinien bezogen werden.
Mit welchen zusätzlichen Auslagen muss während dem Zulassungspraktikum gerechnet werden?
Für das Praktikumsjahr fallen folgende Kosten an:
- Anmeldegebühr von CHF 250.–
- Vorbereitungskurs Mathematik CHF 1'290.– (Mai bis Mitte August)
- Vorbereitungskurs Rechnungswesen CHF 1'290.– (Mai bis Anfang September)
- Je nach Vorbildung kann bei den Vorbereitungskursen eine Kurzvariante (vergünstigt) besucht oder ganz auf die Kurse verzichtet werden.
Wie sieht die zeitliche Belastung während des Zulassungspraktikums aus?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Normalfall 42 Stunden. Ab Anfang Mai bis Anfang September finden die beiden Vorbereitungskurse statt (Mathematik: Samstag, 8:15 –14:15 Uhr, Rechnungswesen: Mittwochabend, 17:15 – 21:15 Uhr), welche nicht als Arbeitszeit angerechnet werden (Freizeit).
Die obigen Angaben erfolgen ohne Gewähr und können ohne Vorankündigung geändert werden.