Welchen Bildungsabschluss haben Sie?
Berufsmaturität
Gymnasiale Maturität
Fachmaturität
Diplom einer Höheren Fachschule
Eidgenössischer Fachausweis / Berufsprüfung (ohne Maturität)
Eidgenössisches Diplom / Höhere Fachprüfung (ohne Maturität)
Ausländischer Bildungsabschluss
Anderer Abschluss oder andere Bildungsleistungen
Berufsmaturität
Eine Berufsmaturität mit Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen in Verbindung mit einer kaufmännischen Grundbildung ermöglicht den direkten Zugang zum Studium. Es gibt keine zusätzlichen Auflagen.
Personen mit einer Berufsmaturität mit Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen ohne kaufmännische Grundbildung benötigen zusätzlich zum Bildungsabschluss mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis.
Mit einer fachfremden Berufsmaturität (Technik, Architektur, Life Sciences; Natur, Landschaft und Lebensmittel; Gestaltung und Kunst; Gesundheit und Soziales) benötigen Sie zusätzlich zum Bildungsabschluss mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die Hochschule Luzern vermittelt eine beschränkte Anzahl Praktikumsstellen, welche die Anforderungen an die Berufserfahrung erfüllen. Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Gymnasiale Maturität
Eine gymnasiale Maturität berechtigt zu einem Fachhochschulstudium in Verbindung mit einer einjährigen Berufspraxis in einem einschlägigen (kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen) Bereich.
Die Hochschule Luzern vermittelt eine beschränkte Anzahl Praktikumsstellen, welche die Anforderungen an die Berufserfahrung erfüllen. Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Fachmaturität
Eine Fachmaturität berechtigt zu einem Fachhochschulstudium in Verbindung mit einer einjährigen Berufspraxis in einem einschlägigen (kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen) Bereich.
Die Hochschule Luzern vermittelt eine beschränkte Anzahl Praktikumsstellen, welche die Anforderungen an die Berufserfahrung erfüllen. Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Diplom einer Höheren Fachschule
Das Diplom einer höheren Fachschule in Verbindung mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis in einem einschlägigen (kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen) Bereich berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in das Bachelorstudium.
Falls Sie über eines der folgenden eidgenössisch anerkannten HF-Diplome verfügen, rechnen wir Ihnen diese Ausbildung je nach Abschluss mit bis zu 90 ECTS Credits an das Bachelorstudium an:
- Höhere Fachschule Wirtschaft HFW
- Höhere Fachschule für Tourismus HFT
- Höhere Fachschule für Bank und Finanz HFBF
- Höhere Fachschule für Marketing und Kommunikation HFMK
- Höhere Gastgewerbliche Schulen oder Hotelfachschule
Bitte beachten Sie auch die
allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den
Vorbereitungskursen weiter unten.
Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung)
Eidgenössisches Diplom (Höhere Fachprüfung)
Personen mit einer bestandenen Berufsprüfung oder einer höheren Fachprüfung in Verbindung mit einer mindestens einjährigen Berufspraxis in einem einschlägigen (kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen) Bereich werden nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium zugelassen.
Die Aufnahmeprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Berufsmaturität und umfasst die Bereiche Deutsch, Englisch, Rechnungswesen, Mathematik und Allgemeinbildung. Je nach Ausrichtung der Berufs- oder Höheren Fachprüfung können einzelne Teile der Aufnahmeprüfung erlassen werden.
Individuelle Bildungs- und Praxisleistungen können bis zu einem Umfang von maximal 90 ECTS Credits an das Studium angerechnet werden, sofern sie Bestandteil des Studiums und nachgewiesen sind.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Ausländischer Bildungsabschluss
Nicht-schweizerische europäische Bildungsabschlüsse werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit mit einer schweizerischen Maturität gegeben ist (Lissabonner Konvention) und eine mindestens einjährige einschlägige (kaufmännisch-betriebswirtschaftliche) Arbeitswelterfahrung nachgewiesen werden kann. Allfällige spezielle im Herkunftsland geltende Zulassungsmodalitäten können berücksichtigt werden.
Die gleichen Kriterien gelten grundsätzlich auch für aussereuropäische Bildungsabschlüsse. Ist die Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses mit einer schweizerischen Maturität nicht eindeutig feststellbar, kann die Fachhochschulreife mittels Aufnahmeprüfung verifiziert werden. Ferner kann von den Bewerberinnen oder Bewerbern eine Zulassungsbescheinigung einer anerkannten Universität oder Fachhochschule ihrer Herkunftslands eingefordert werden
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Anderer Abschluss oder andere Bildungsleistungen
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und stellen Sie uns Ihr Leistungsportfolio zur Verfügung. Wir werden gerne prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine so genannte sur-Dossier Zulassung (Zulassung ohne formale Vorbildung) erfüllen.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Zulassungshinweise und die Informationen zu den Vorbereitungskursen weiter unten.
Berufspraxis / Arbeitswelterfahrung
Eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung ist für die Zulassung zum Fachhochschulstudium gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufstätigkeit muss qualitative Mindeststandards erfüllen (so wird beispielsweise ein reiner Telefondienst in einem Call Center nicht anerkannt). Die Berufserfahrung kann in mehreren Firmen oder Organisationen erworben werden, mindestens sechs zusammenhängende Monate müssen aber bei der gleichen Unternehmung absolviert worden sein. Die Hochschule Luzern – Wirtschaft vermittelt eine beschränkte Anzahl von Berufspraktika, welche die Anforderungen an die Berufserfahrung erfüllen.
Wirtschaftssprache
An der Hochschule Luzern – Wirtschaft ist Englisch ein obligatorischer Bestandteil der Ausbildung. Für die Zulassung zum Studium werden die Ausgangskompetenzen der Berufsmaturität mit Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens) vorausgesetzt.
Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit in Deutsch
(für fremdsprachige Studierende)
Deutsch ist die Unterrichtssprache an der Hochschule Luzern – Wirtschaft. Was bedeutet sprachliche Studierfähigkeit an der Hochschule Luzern – Wirtschaft? Welche Voraussetzungen sind zur Befreiung von der Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit notwendig? Antworten zu diesen Fragen enthält unser Merkblatt (Überprüfung der sprachlichen Studierfähigkeit in Deutsch).
Die Hochschule Luzern – Wirtschaft bietet die folgenden Vorbereitungskurse an. Sie sind gedacht für Personen, welche nicht über die Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsmaturität mit Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen verfügen.
Rechnungswesen
Bei Studienbeginn wird von allen Studierenden erwartet, dass sie die Grundlagen des Rechnungswesens der kaufmännischen Berufsmaturität beherrschen. Mit dem Selbsttest Rechnungswesen kann der momentane Kenntnisstand ermittelt werden.
Für diejenigen, die Lücken bei den Vorkenntnissen aufweisen bzw. ihr Wissen auffrischen möchten, werden verschiedene Vorbereitungsveranstaltungen im Bereich Rechnungswesen vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ angeboten. Sie finden jeweils von April bis August statt.
Informationen zum Kurs im 2025 finden Sie hier.
Mathematik
Bei Studienbeginn wird von allen Studierenden erwartet, dass sie den Mathematik-Stoff der kaufmännischen Berufsmaturität beherrschen. Kontrollieren Sie Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten, indem Sie die entsprechenden Aufgaben lösen. Mit dem Selbsttest Mathematik kann der momentane Kenntnisstand ermittelt werden.
Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ bietet in Luzern einen Mathematik-Vorbereitungskurs an: Informationen zum Kurs im 2025 werden ab Anfang 2025 hier publiziert.