Wer kann eine Aufnahmeprüfung machen?
Worin besteht die Aufnahmeprüfung?
Müssen alle Teile der Aufnahmeprüfung absolviert werden?
Wann ist die Aufnahmeprüfung bestanden?
Wann finden die Aufnahmeprüfungen statt?
Ist die Aufnahmeprüfung mit Kosten verbunden?
Wie und bis wann kann ich mich für die Aufnahmeprüfungen anmelden?
Wie kann ich mich weiter informieren?
Wer kann eine Aufnahmeprüfung machen?
Die Aufnahmeprüfung steht Personen offen, die über einen eidgenössischen Fachausweis (Berufsprüfung) oder ein eidgenössisches Diplom (Höhere Fachprüfung) verfügen. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, das mit dem Abschluss einer beruflichen Grundbildung (mind. dreijährige Lehre) erlangt wird, berechtigt auch Personen mit Mindestalter 25 zum Absolvieren der Aufnahmeprüfung, sofern nach der Lehre eine mind. einjährige kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Arbeitstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Aufnahmeprüfung muss auch von Personen mit einem ausländischen Studienberechtigungsausweis absolviert werden, wenn die Gleichwertigkeit dieses Ausweises mit einer schweizerischen Maturität nicht eindeutig feststeht.
Die Aufnahmeprüfung kann ferner Bestandteil eines Zulassungsverfahrens für Personen ohne formale Vorbildung sein.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung gilt als Zulassungsberechtigung zum Bachelorstudium.
Worin besteht die Aufnahmeprüfung?
Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer schriftlichen Überprüfung der Fachkompetenz in den Fächern Kommunikationskompetenz (Deutsch), Englisch, Mathematik, Rechnungswesen und einer mündlichen Überprüfung von überfachlichen Kompetenzen.
In der Überprüfung der überfachlichen Kompetenzen beweisen die Studienbewerberinnen und -bewerber, dass sie über die notwendigen Denk- und Problemlösungsfähigkeiten sowie über eine genügende Allgemeinbildung in den Bereichen Staat, Recht, Gesellschaft, Geschichte, Politik und Kultur verfügen.
Weitere Angaben zu den Anforderungen und Hilfsmittel finden Sie hier.
Müssen alle Teile der Aufnahmeprüfung absolviert werden?
Eine Dispensation von einzelnen Teilen der Aufnahmeprüfung ist möglich, wenn jemand nachweisen kann, dass er über die betreffenden Kenntnisse und Fähigkeiten bereits verfügt, z.B. anhand eines anerkannten Sprachdiploms. Details dazu finden Sie im Aufnahmeprüfungsreglement.
Wann ist die Aufnahmeprüfung bestanden?
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn jede absolvierte Teilprüfung mit genügend oder besser beurteilt wird.
Wer die Aufnahmeprüfung nicht besteht, kann einzelne Teilprüfungen unmittelbar vor Studienbeginn im gleichen Jahr oder dann im darauf folgenden Jahr wiederholen.
Wann finden die Aufnahmeprüfungen statt?
Die nächsten Aufnahmeprüfungen finden im März 2025 statt:
Deutsch: Montag, 24. März 2025
Rechnungswesen: Dienstag, 25. März 2025
Mathematik: Mittwoch 26. März 2025
Englisch: Donnerstag, 27. März 2025
Überfachliche Kompetenzen (mündlich): Dienstag, 25. März 2025 (Nachmittags)
Ist die Aufnahmeprüfung mit Kosten verbunden?
Für die Aufnahmeprüfungen wird eine Gebühr von CHF 200.00 erhoben.
Wie und bis wann kann ich mich für die Aufnahmeprüfungen anmelden?
Der Anmeldeschluss für die Aufnahmeprüfung ist der 10. März 2025.
Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular an.
Wie kann ich mich weiter informieren?
Detailliertere Informationen finden Sie im Dokument Anforderungen und Hilfsmittel. Gerne verweisen wir Sie auch auf das Aufnahmeprüfungsreglement.
Hier finden Sie den Selbsttest Rechnungswesen, den Selbsttest Mathematik und das Dokument Mathematikgrundlagen BM.
Falls Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen.