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  1. Musik Musik
  2. Musik studieren an der Hochschule Luzern Musik studieren an der Hochschule Luzern
  3. Anmeldung und Aufnahme Anmeldung und Aufnahme
  4. Zulassungsbedingungen Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium bei uns interessieren. An die Aufnahme in ein Musikstudium sind allgemeine Voraussetzungen sowie eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung geknüpft.

Für ein Studium an der Hochschule Luzern – Musik gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

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Bachelor-Studium

Voraussetzungen
  • eine anerkannte Berufsmaturität oder
  • eine anerkannte gymnasiale Maturität oder
  • ein anerkannter Fachmaturitätsabschluss für das Berufsfeld Musik und Theater oder
  • der Abschluss einer anerkannten dreijährigen Handelsmittelschule oder einer anerkannten dreijährigen Fachmittelschule oder
  • der Abschluss einer anderen anerkannten gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung auf Sekundarstufe II oder
  • der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung
Aufnahmeprüfung
  • das Bestehen der Aufnahmeprüfung, die sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammensetzt
Sprachkenntnisse
  • das Beherrschen der deutschen Sprache (B2-Niveau, für Bachelor of Arts/Musik und Bewegung C1-Niveau)

Hinweis: Alle Informationen zu den Sprachanforderungen finden Sie HIER.

Ausnahmen

In Ausnahmefällen kann von einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung vorliegt («Sur-Dossier-Aufnahme»).

Eintritt höhere Semester

Der Eintritt in ein höheres Semester ist möglich, wenn zusätzlich zu den oben genannten Kriterien der Nachweis von anderweitig erbrachten relevanten Studienleistungen an einer Musikhochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungsinstitution erbracht wird.

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Master-Studium

Voraussetzungen
  • ein Bachelor-Abschluss (Bachelor of Arts in Music) der Hochschule Luzern – Musik mit belegtem Besuch des dem jeweiligen Master-Studiengang zugeordneten Vorbereitungsmodul und der für den jeweiligen Major benötigten Qualifikationen
  • der Bachelor-Abschluss (Bachelor of Arts in Music) einer Musikhochschule oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss und das Bestehen des Zulassungsverfahrens
Sprachkenntnisse
  • das Beherrschen der deutschen Sprache (B1-Niveau)
    • Ausnahmen:
      • B2-Niveau: Major Instrumental-/Vokalpädagogik
      • C1-Niveau: Major Musiktheorie und Major Schulmusik II
  • das Beherrschen der englischen Sprache (C1-Niveau) für Major Artistic Research

Hinweis: Alle Informationen zu den Sprachanforderungen finden Sie HIER.

Ausnahmen

Für den Major Music and Digital Creation genügt ein an einer Fachhochschule erworbener Bachelor-Abschluss («Sur-Dossier-Aufnahme») – egal in welchem Studiengang.

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Doktorat (in Kooperation mit ausländischen Musikhochschulen)

Voraussetzungen
  • ein Master-Abschluss im musikalisch-künstlerischen oder im musikpädagogischen oder im musikbezogenen wissenschaftlichen Bereich
  • Nachweis von Forschungskenntnissen
Sprachkenntnisse
  • das Beherrschen der deutschen Sprache (B1-Niveau)
  • das Beherrschen der englischen Sprache (C1-Niveau)

Hinweis: Alle Informationen zu den Sprachanforderungen finden Sie HIER.

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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Administration

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6010 Luzern-Kriens

+41 41 249 26 00

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