Das Praktikum ist ein Pflichtmodul im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Die Studierenden absolvieren mindestens 420 Stunden in der Praxis (14 ECTS-Punkte) und üben dabei folgende qualifizierte wirtschaftspsychologische Tätigkeiten in einem Pensum von mindestens 20% aus:
- Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Lösung praktischer Probleme und Evaluierung der Ergebnisse basierend auf Daten und Fakten
- Vertiefung der Fähigkeiten zur Umsetzung von Projekten
- Anwendung von Forschungsmethoden zur Erhebung, Analyse und Interpretation von Daten
Zusätzlich zur Praxistätigkeit nehmen die Studierenden am Praxiskolloquium teil, das im 2. Semester (Vollzeit) bzw. im 4. Semester (Teilzeit) stattfindet (1 ECTS-Punkt). In diesem Rahmen vertiefen sie ihre beruflichen Erfahrungen und erweitern ihr Verständnis für berufsrelevante Aspekte der Wirtschaftspsychologie.
Hier finden Sie aktuell ausgeschriebene Karrieremöglichkeiten an der Schnittstelle zur Wirtschaftspsychologie.
Das Praktikum kann bereits ab dem 1. Semester gestartet werden. Ob ein Intensivpraktikum während der unterrichtsfreien Zeit gewählt wird oder das Praktikum über einen längeren Zeitraum in Teilzeit absolviert wird, bleibt den Studierenden überlassen. Der Zeitpunkt für die Absolvierung des Praktikums ist grundsätzlich so flexibel wie möglich gestaltet, um den individuellen Bedürfnissen, beruflichen und persönlichen Zielen der Studierenden gerecht zu werden.
Einzig muss das Praktikum mit allen damit verbundenen Modulleistungen vor Beginn des 3. Semesters (Vollzeit) bzw. 5. Semesters (Teilzeit) abgeschlossen sein. Dies bietet den Vorteil, dass die während des Praktikums gewonnenen Erkenntnisse und Fähigkeiten in den späteren Studienverlauf integriert und insbesondere für die Erstellung der Masterarbeit genutzt werden können.
Das Praktikum ist vor Beginn anzumelden bzw. auf die Erfüllung der oben definierten Anforderungen überprüfen zu lassen (Formular auf MyCampus).
Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Studienbeginn geleistete Praktika oder Arbeitstätigkeiten anzurechnen, sofern sie die inhaltlichen Anforderungen an das Praktikum erfüllen. Ein Antrag zur Anerkennung der Praxistätigkeit zu stellen ist möglich, sofern diese:
- frühestens im letzten Jahr des Bachelorstudienganges absolviert wurde
- nicht bereits im Bachelorstudiengang als Studieninhalt angerechnet wurde
- inhaltlich zu den Studieninhalten MSc Business Psychology passt
Erfüllt eine frühere Arbeitstätigkeit, ein vor Studienstart oder während des Studiums absolviertes Praktikum nur zwei von drei oben genannten inhaltlichen Anforderungen, kann eine Einzelfallprüfung beantragt werden (Formular auf MyCampus). Die Studiengangleitung wird ggf. zusätzliche Auflagen definieren, um das Fehlen der geforderten Praktikumsinhalte zu kompensieren.