Zulassungskriterien
Das Studium richtet sich an diplomierte Pflegefachpersonen HF oder mit einem äquivalenten Abschluss (DN II, AKP, PsyKP, KWS oder IKP). Personen mit einem ausländischen Diplom müssen dieses über das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) anerkennen lassen.
Personen ohne Berufs-, Fach- oder gymnasialer Maturität müssen über gute Mathematikkenntnisse verfügen und erbringen den Nachweis von guten Kenntnissen in Englisch (Niveau B1). Fremdsprachige Personen, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache abgeschlossen haben, müssen zusätzlich vor Studienbeginn das Deutschniveau C1 nachweisen können.
Sobald Sie sich angemeldet haben, werden Ihre Unterlagen im Hinblick auf die Zulassungskriterien geprüft. In der Regel erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine Benachrichtigung über Ihre Zulassung zum Studium. Nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren wird Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studienplatz angeboten. Der Aufnahmebescheid ist zwei Jahre gültig.
Motivationsschreiben
Im Rahmen der schriftlichen Anmeldung werden Sie unter anderem gebeten, ein Motivationsschreiben einzureichen. Auf einer Seite erläutern Sie Ihren Bezug zur Pflege sowie Ihre Motivation und Erwartungen an das Studium und die Rolle als Pflegefachperson FH. Das Motivationsschreiben ist Teil der Eignungsabklärung. Die Hochschule Luzern behält sich das Recht vor, Sie auf Grundlage dieser Unterlagen für ein vertiefendes Gespräch zu kontaktieren.