Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit kognitiven, psychischen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen erleben im institutionellen Setting – in der Schule, im Internat, im Wohnheim oder in der Werkstatt – teilweise freiheitsbeschränkende Massnahmen (FBM).
Anderer & Mösch (2016) verstehen darunter «alle Massnahmen, mit denen in die körperliche und geistige Unversehrtheit oder/und in die Bewegungsfreiheit eingegriffen wird, ohne dass dafür eine gültige, aktuelle und erklärte Zustimmung des Betroffenen vorliegt, bzw. ohne, dass die Massnahme dem mutmasslichen Willen des kommunikationsunfähigen Betroffenen entspricht.» So zählen unter anderem Ein- und Beschränkungen der Grundrechte wie das Vorenthalten von Nahrungs- oder Genussmitteln durch abgeschlossene Kühlschränke sowie das Verwehren von Kommunikationsmitteln zu FBM, welche im institutionellen Kontext anzutreffen sind. Des Weiteren gehören Bewegungseinschränkungen, wie Fixierung, Einschluss im privaten Zimmer oder Time-Out Raum sowie elektronische Überwachung mittels Kameras und anderen Hilfsmitteln zu FBM. Bei all diesen Massnahmen stellen sich Fragen der rechtlichen Legitimität. Gleichzeitig müssen zum Umgang mit FBM ethische, sozial- und sonderpädagogische Überlegungen im jeweiligen Handlungsfeld angestellt werden. FBM bedürfen immer einer kritischen Reflexion hinsichtlich ihrer Vermeidbarkeit und Verhältnismässigkeit (Zweckeignung, Notwendigkeit, Zumutbarkeit).
An der Fachtagung werden zum einen die rechtlichen Bestimmungen zu FBM für den Erwachsenen- sowie den Kinder- und Jugendbereich dargelegt. Zum andern wird der Umgang mit FBM aus ethischen, sozial- und sonderpädagogischen Gesichtspunkten beleuchtet. In Symposien werden unterschiedliche Aspekte vertiefend präsentiert und diskutiert