Studierende können ein Urlaubssemester beantragen. Das schriftlich begründete Gesuch ist vor Abschluss des vorangehenden Semesters (Ende des Kontaktstudiums) bei der Studienkoordination einzureichen. Es muss von der Studienkoordination bewilligt werden. Während eines Urlaubssemesters bleiben die Studierenden immatrikuliert. Die Studiengebühr entfällt, allerdings muss eine Beurlaubungsgebühr entrichtet werden. Es sind maximal zwei Urlaubssemester am Stück möglich.