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Die Hochschule Luzern bietet fortschrittliche Anstellungsbedingungen: Flexible Arbeitszeiten und -orte ermöglichen den Mitarbeitenden eigenverantwortliches Arbeiten und eine hohe Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Eine Anstellung an der Hochschule Luzern erfolgt nach der Personalverordnung der Hochschule Luzern sowie dem öffentlich-rechtlichen Personalrecht des Kantons Luzern.
Mit einer Jahresarbeitszeit und Ziel- und Leistungsvereinbarungen wird das Arbeitsverhältnis so individuell wie möglich gestaltet.
Die Hochschule bietet eine hohe Flexibilität bezüglich Arbeitszeiten und Arbeitsort. Programme für den standortunabhängigen Zugriff auf Daten und Dienste stehen zur Verfügung.
Je nach Alter und Erfahrung liegt der Ferienanspruch bei fünf bis sieben Wochen. Hinzukommen bezahlte Urlaubstage (z. B. für Umzug).
Alle zehn Jahre erhalten die Mitarbeitenden ein Geschenk in Form von zehn zusätzlichen Ferientagen.
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Der Mutterschaftsurlaub beläuft sich auf 16 Wochen, der Vaterschaftsurlaub auf 2 Wochen (zu 100 Prozent vergütet). Es besteht die Möglichkeit für einen anschliessenden unbesoldeten Urlaub.
Zusätzlich zu Kindes- oder Ausbildungszulagen wird eine besondere Sozialzulage (max. 250 Franken pro Monat) bezahlt.
Die Kindertagesstätte kids & co Campus Luzern bietet eine professionelle und finanziell tragbare Kinderbetreuung an.
Mitarbeitende können zu beruflichen und/oder privaten Zwecken ein Sabbatical oder eine bezahlte Auszeit beantragen.
Der Hochschulsport des Campus Luzern bietet Trainings und Kurse für die persönliche Fitness.
Mitarbeitende profitieren von vergünstigten Handy-Abos und können Software und Hardware für private Zwecke preiswert beziehen.
Die betriebseigenen Mensen bieten Verpflegung zu ermässigten Preisen.
Der Lohn richtet sich nach den Lohnklassen des Kantons Luzern. Die Einstufung erfolgt nach Alter und Erfahrung.
Mitarbeitende sind bei Luzerner Pensionskasse LUPK versichert. Das Departement Musik hat einen eigenen Anschlussvertrag mit der Gemini Sammelstiftung.
Bei Krankheit bzw. Unfall besteht ein vollständiger Anspruch auf Lohnfortzahlung (bis zu 730 Tagen nach der Probezeit).
Mitarbeitende sind mit einer Zusatzversicherung weltweit privat versichert. Dies gilt auch bei Nicht-Betriebsunfällen. Wichtige Angaben zur neuen Zusatzversicherung ab Januar 2023 können hier heruntergeladen werden.