Einerseits befasst sich Soziale Arbeit mit Prozessen der Benachteiligung und des Ausschlusses vulnerabler Personen, sei es innerhalb des Rechtssystems als Teil unserer Gesellschaft, sozialer Institutionen oder gesellschaftlicher Zusammenhänge im Allgemeinen. Andererseits bilden die Förderung von Integration und die Verhinderung von Ausschluss zentrale Zielsetzungen der Sozialen Arbeit. Interventionsmöglichkeiten, die darauf abzielen, die Partizipation benachteiligter Personengruppen zu fördern, können deren Chance auf Verfahrensgerechtigkeit erhöhen.