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Das Hauptziel des Fachkurses ist der Erwerb von Methodenkompetenz. Übungsbefragungen, Live-Befragungen und Coachings bilden deshalb zentrale Elemente des Fachkurses.
Am 1. Oktober 2002 wurden mit einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes besondere Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit von Kindern als Opfer im Strafverfahren als bundesrechtliche Minimalstandards eingeführt.
Neben der Definition des Kindbegriffs, dem Ausschluss der Gegenüberstellung von Kind und Beschuldigtem sowie der Möglichkeit, das Strafverfahren ausnahmsweise einzustellen, wurden Regeln für die Einvernahme des Kindes eingeführt.
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Auf Anfrage
8 Tage
CHF 2’870.–
Weiterbildungskurs
Luzern
Zugelassen werden ausschliesslich Personen, welche Funktionen gemäss Art. 154 StPO (Befrager/innen) ausüben oder standardisierte Erstbefragungen ausserhalb eines Strafverfahrens durchführen. Über die Aufnahme entscheidet die Kursleitung.
Soziale Arbeit
Coachings werden in Kleingruppen von den gleichen Lehrpersonen durchgeführt. Die Vermittlung von Fachwissen geschieht themenorientiert.
Publikationen aus dem interact Verlag