Die auf drei Säulen basierende individuelle Weiterbildung ist ein individualisiertes Angebot Musikschulleiter*innen und Musikschullehrer*innen im Kanton Luzern (subventioniert) und ausserhalb des Kantons (Vollkosten).
Die drei Säulen der individuellen Weiterbildung bilden das pädagogische Coaching, das pädagogische Coaching für Lernende mit besonderen Bedürfnissen und das persönliche Coaching. Details können dem «Flyer Individuelle Weiterbildung» entnommen werden (siehe unten «Weitere Informationen»). Mit der Möglichkeit, sich für ein Einzelcoaching (ein bis fünf Termine) zu entscheiden, soll die Laufbahnentwicklung der Lehr- und Leitungspersonen gezielter gefördert, die individuellen Ressourcen sowohl ausgelotet als auch gestärkt und damit die Qualität der täglichen Musikschularbeit nachhaltig unterstützt werden. Die jeweils persönlichen Anliegen werden vertraulich behandelt.
Als Coaches können je nach persönlichem Anliegen und individuellen Fragestellungen neu alle Dozierende der Hochschule Luzern – Musik gewählt werden (Verfügbarkeit vorausgesetzt). Zusätzlich dürfen wir auf die Kompetenz weiterer externer Fachpersonen zurückgreifen (siehe Dokumente zum Download). Sie können mit Ihrer Anmeldung Wünsche angeben oder eine Beratung in Anspruch nehmen, um die richtige Wahl zu treffen.
Auskünfte
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne mit der Fachverantwortlichen Andrea Rechsteiner (andrea.rechsteiner@hslu.ch) oder der Leiterin Weiterbildung Andrea Kumpe (andrea.kumpe@hslu.ch) in Verbindung setzen.
Hinweis
Für dieses Angebot besteht keine Anmeldefrist. Die Anmeldung wird nach Eingang an den ausgewählten Coach weitergeleitet. Sie werden zeitnah zur Terminabsprache für das Erstgespräch kontaktiert bzw. über die etwaige notwendige Wartefristen informiert. In gemeinsamen Einvernehmen mit dem jeweiligen Coach – eine vorgängige Festlegung ist nicht notwendig – sind für das pädagogische und persönliche Coaching ein bis fünf Termine möglich.
Die Gebühren werden nach Abschluss des Coachings in Rechnung gestellt. Sie tragen lediglich den Eigenanteil von CHF 100.– pro Sitzung. Der kantonale Zuschuss wird direkt mit dem Kanton Luzern verrechnet.