Grundlagen
Die jeweiligen Zuständigkeiten sind in den folgenden Grundlagen geregelt: Zentralschweizer Fachhochschulvereinbarung (Artikel 22), Statut der Hochschule Luzern (Art. 14, 19, 21, Anhang 1), Mandate der Ressortkonferenzen RKA, RKW, RKF, Mandat Kommission Qualitätsentwicklung.
Zentrale und dezentrale Organisationsstruktur und Steuerung
Die Hochschule Luzern organisiert die Qualitätssicherung und -entwicklung mittels zentraler und dezentraler Strukturen. Auf zentraler Ebene ist eine dem Rektorat zugeordnete Stabsstelle implementiert, die eine direkte Anbindung an die Hochschulleitung sicherstellt. Auf dezentraler Ebene verfügt jedes Departement der Hochschule Luzern über eine/n Qualitätsbeauftragten. Die Qualitätsbeauftragten der Departemente bilden zusammen mit der Leiterin Qualitätsentwicklung als Q-Verantwortliche für die Gesamthochschule und Qualitätsbeauftragte für Rektorat & Services die Kommission Qualitätsentwicklung (QKOM). Das Gefäss dient dem Erfahrungsaustausch und der gemeinsamen Diskussion und weiteren Entwicklung des Qualitätsmanagementsystems und seiner Instrumente.
Verantwortlichkeiten der einzelnen Gremien und Hochschulangehörigen
Fachhochschulrat
Der Fachhochschulrat überwacht die Qualität der Leistungen der Hochschule Luzern. Er entscheidet abschliessend über die Qualitätsstrategie und über das Qualitätsmanagementsystem.
Hochschulleitung
Die Hochschulleitung ist zuständig für die Organisation von Qualitätssicherung und -entwicklung als gesamthochschulische Aufgabe. Sie genehmigt das Mandat der Kommission Qualitätsentwicklung.
Rektorin/Rektor sowie Direktorinnen/Direktoren
Der Rektor oder die Rektorin sowie die Direktorinnen und Direktoren verantworten die Qualitätssicherung und -entwicklung in ihrem Departement bzw. in ihrer Organisationseinheit.
Ressortkonferenzen Ausbildung, Weiterbildung und Forschung
Die Ressortkonferenzen sind verantwortlich für die Qualitätssicherung und -entwicklung im jeweiligen Leistungsbereich. Sie sind zuständig für hochschulübergreifende Konzeptionen und Umsetzungen sowie für die Unterstützung der Departemente bei der Umsetzung von Instrumenten und Verfahren der Qualitätssicherung und -entwicklung.
Kommission Qualitätsentwicklung (QKOM)
Die QKOM ist verantwortlich für departementsübergreifende Themen der Qualitätssicherung und -entwicklung und erarbeitet Anträge, Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Hochschulleitung. Sie erbringt ausgewählte Dienstleistungen gegenüber den Departementen und setzt einzelne Projekte um. Näheres regelt das Mandat QKOM.
Qualitätsbeauftragte der Departemente
Die Profile und Aufgabenportfolios der Qualitätsbeauftragten der einzelnen Departemente der Hochschule Luzern unterscheiden sich. Das Mandat QKOM setzt einen gemeinsamen Rahmen betreffend Aufgaben, Anforderungsprofil und Pensum eines bzw. einer Qualitätsbeauftragten eines Departements.
Alle Mitarbeitenden
Alle Mitarbeitenden übernehmen Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit. Sie erhalten dabei Unterstützung durch die Führungspersonen und werden über vielfache Mitgestaltungsmöglichkeiten in die verschiedenen Prozesse der Qualitätssicherung und -entwicklung eingebunden.