Vertragsbedingungen
Nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Über Ihre Aufnahme entscheidet die Programmleitung. Sie behält sich vor, ein persönliches Gespräch mit Ihnen vor der Aufnahmebestätigung zu führen. Den Anmeldschluss für diese Weiterbildung finden Sie auf der entsprechenden Website; später eingehende Anmeldungen können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Sofern die Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen, kann die Programmleitung einzelne Anmeldungen zurückstellen. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Als Kriterium für die Berücksichtigung der Anmeldungen dient in gewissen Weiterbildungen auch der Aspekt einer ausgewogenen Zusammensetzung des Teilnehmendenfeldes. Die Programmleitung entscheidet abschliessend.
Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen kann die Programmleitung die Weiterbildung verschieben oder allenfalls absagen. Die Angemeldeten werden in diesem Fall schnellstmöglich informiert.
Zahlungsbedingungen und Leistungen
Informationen zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung finden Sie in der Online-Anmeldung des jeweiligen Weiterbildungsprogrammes unter «Wichtige Hinweise» und «Einverständniserklärung». Wir erleichtern Ihnen die Finanzierung durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen. Für Details erkundigen Sie sich bitte bei der/dem jeweiligen Programmorganisator/in.
Abmeldung und Abbruch der Weiterbildung
Informationen zu den finanziellen Auswirkungen einer Abmeldung oder eines Abbruchs finden Sie in der Online-Anmeldung des jeweiligen Weiterbildungsprogrammes unter «Wichtige Hinweise» und «Einverständniserklärung». Die Hochschule Luzern empfiehlt eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen.
Digitaler Lehrbetrieb
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf der Lernplattform ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
Diebstahlversicherung (Sachversicherung - Elektronisches Equipment)
Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der Teilnehmenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der/des Teilnehmenden.
Haftpflichtversicherung
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Bestimmungen betreffend Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Hochschule Luzern lehnt jegliche Haftung ab.
Datenschutzbestimmungen
- Verwendung personenbezogener Daten
§1 Die Hochschule Luzern – Wirtschaft geht mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
§2 Die/der Teilnehmende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Wirtschaft ihre/seine Daten (z.B. Vorname, Name, ECTS-Credits, Weiterbildungsangebot usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach der Weiterbildung bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an das Bundesamt für Statistik. Ferner werden die notwendigen Daten von MAS-Teilnehmenden an die Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern zur Erstellung eines Benutzerkontos weitergegeben.
- Weiter erklärt sich die/der Teilnehmende einverstanden, dass bei Weiterbildungsangeboten, die in Kooperation mit anderen Schulen, Institutionen usw. durchgeführt werden, die notwendigen Daten an die Kooperationspartnerin, den Kooperationspartner weitergegeben und nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung bearbeitet werden dürfen.
- Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z.B. Campus-Sport erklärt sich die/der Teilnehmende einverstanden, dass ihre/seine Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Wirtschaft bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der/des Teilnehmenden und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.
Gesetzliche Grundlagen
Die Weiterbildungen richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Weiterbildungsangebots. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während der Weiterbildung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Teilnehmenden. Die Studienordnung und das Studienreglement stehen Ihnen jederzeit Online zur Verfügung. Angebotsspezifische Reglemente erhalten Sie bei der/dem zuständigen Programmorganisator/in.