Die Hochschule Luzern begrüsst nicht nur Vollzeitstudierende, sondern auch Austauschsstudierende aus unseren zahlreichen Partnerhochschulen auf der ganzen Welt.
Die meisten Austauschstudierenden, die ein bis zwei Semester an der Hochschule Luzern verbringen, kommen aus anderen europäischen Ländern und werden durch das Schweizerische Europäische Mobilitätsprogramm SEMP (früher ERASMUS) finanziell unterstützt. Durch unser internationales Austauschprogramm fördern wir zudem Verbindungen zu Partnerhochschulen auf der ganzen Welt.
Studierende der Hochschule Luzern, die für ein Semester oder ein ganzes Jahr im Ausland studieren möchten, finden hier Informationen zu unserem Partnernetzwerk rund um die Welt.
Austauschstudierende unserer Partnerhochschulen
Wir freuen uns über Austauschstudierende von Partnerhochschulen auf der ganzen Welt - einschliesslich SEMP (früher ERASMUS) -Studierender unserer europäischeren Partnerhochschulen.
Austauschstudierende der Hochschule Luzern
Wir haben weltweit Austauschabkommen mit mehr als 200 Partnerhochschulen in mehr als 40 Ländern. Studierende, die ein Semester oder ein ganzes Jahr im Ausland verbringen möchten, haben eine grosse Auswahl.
Informationen zu umweltfreundlichem Reisen
Im Rahmen des Mobilitätsprogramms sollen möglichst alle Personen (Studierende und Personal), welche eine SEMP-Mobilität antreten, umweltfreundlich reisen, d.h. für ihre Hin- und Rückreise ein Transportmittel wie Zug oder Bus wählen. Grundsätzlich gilt das Gebot der umweltfreundlichen Reise für europaweite Mobilitäten. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- das Austauschsemester wird mit SEMP-Mitteln gefördert und findet an einer Partnerinstitution (Outgoing) oder an der Hochschule Luzern (Incoming) statt
- die An- und Abreise zur Destination des Austauschsemesters erfolgt nachweislich mit dem öffentlichen Verkehr (Bahn, Bus) - Fahrkarten müssen vorgelegt werden
- auf den Tickets ist der Name ersichtlich
Bei einer umweltunfreundlichen Reise (Flugzeug, Auto) wird von der SEMP-Bezuschussung pauschal CHF 100 abgezogen.
Der Betrag wird (auch bei einer Verlängerung des Aufenthalts) einmalig ausbezahlt.
Die endgültige Entscheidung, ob eine Pauschale von CHF 100.00 abgezogen wird, liegt in der Verantwortung des zuständigen International Office.
Weitere Informationen finden Sie hier.