In der Übersicht
Menschen mit körperlichen, psychischen, kognitiven und Sinnesbeeinträchtigungen weisen ein besonders hohes Risiko auf, Gewalt im sozialen Nahraum (inkl. Institutionen) sowie im öffentlichen Raum zu erfahren. Zwar gibt es in der Schweiz viele verschiedene Angebote für gewaltbetroffene Menschen allgemein und für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen, diese Angebote sind jedoch häufig für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich, Fachpersonen fühlen sich für diese Klient:innen-Gruppe nicht zuständig und/oder sie sind nur selten auf die Bedürfnisse dieser Bevölkerungsgruppe eingestellt. Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen untersuchen wir daher die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit von Hilfsangeboten für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen. Auf Grundlage der Befunde werden Empfehlungen für die Verbesserung der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit der Angebote abgeleitet.
Dem Projekt liegen die Forderungen aus dem Postulat 20.3886 (Roth) «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz» vom 19. Juni 2020 zugrunde, wobei sich die Arbeiten auf das vom EBGB definierte Arbeitspaket «Sicherstellung eines niederschwelligen und barrierefreien Zugangs zu Hilfsangeboten für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen» konzentrieren. Die Ergebnisse der Studie dienen als Grundlage für die Erstellung eines Bundesratsberichts zum Thema.