Ziel des Begutachtungsverfahrens ist es, den Schutz der involvierten Parteien zu gewährleisten sowie eine Beurteilung der Verhältnismässigkeit zwischen den Risiken und dem Nutzen geplanter Forschungsvorhaben vorzunehmen. Einer Begutachtung bedürfen insbesondere:
- Projekte, in denen Personen und/oder auf sie bezogene Daten Teil des Forschungsgegenstandes sind,
- Projekte, die physische oder psychische Risiken für involvierte Personen darstellen können,
- Projekte, in denen an Knowhow geforscht wird, das für militärische Nutzungen verwendet oder zu terroristischen Zwecken missbraucht werden kann,
- Projekte, die schädlich für die Umwelt, die Gesundheit von Menschen oder die Hochschule Luzern selbst sein können
Die Ethikkommission ist eine ständige Kommission, ihre Mitglieder werden von der Hochschulleitung gewählt. Sie wird tätig, wenn ihr konkrete Anträge von Angehörigen der Hochschule Luzern unterbreitet werden. Die Ethikkommission ist eine unabhängige Instanz, ihre Mitglieder sind nicht weisungsgebunden.