Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich sichert die Gleichstellung von Studierenden mit und ohne Beeinträchtigungen bezüglich ihrer Chancen auf ein erfolgreiches und diskriminierungsfreies Studium. Dabei haben alle Studierenden die gleichen Kompetenzen zu erwerben und nachzuweisen sowie die gleichen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium zu erfüllen. Unterstützende Massnahmen erfolgen immer in Form von Anpassungen des Studien- und/oder Prüfungs-Settings und/oder der Infrastruktur.
Antragsfrist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen bzw. Prüfungen
Für die Sicherstellung der Umsetzung der Massnahmen zum Nachteilsausgleich bei Leistungsnachweisen bzw. Prüfungen ist die rechtzeitige Einreichung notwendig. Bitte reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich möglichst früh bei Ihrer Studiengangsleitung ein.
Es gilt folgende Antragsfrist für Nachteilsausgleiche: Um eine Berücksichtigung von Nachteilsausgleichen bei Leistungsnachweisen bzw. Prüfungen zu gewährleisten, muss der Antrag spätestens bis Ende des ersten Drittels der betreffenden Module eingereicht werden.