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Gesetze, Verordnungen und Reglemente sind in der Systematischen Rechtssammlung der Hochschule Luzern abgelegt. Wichtige Hinweise zu Stipendien, Beurlaubung, Workload usw. sind auf dieser Seite aufgeführt.
Studienordnung Hochschule Luzern
Studienreglement Ausbildung an der HSLU – D&K
Stipendien und Preise
Im Studienreglement, Absatz VII. Art. 34, 35 und 36 sind entschuldigte und unentschuldigte Absenzen, unvorhersehbare Absenzen, vorhersehbare Absenzen und Beurlaubungen geregelt.
Studienwechsel und Studienabbruch sind im Studienreglement, Absatz VIII. Art 37 und 38 geregelt.
Der Workload beschreibt die Gesamtarbeitszeit eines/einer Studierenden: Alle Aufwendung von der Vorbereitung, der Teilnahme an Modulen/Kursen sowie die selbständige Arbeit bzw. Praktika usw. Erbrachte Arbeitsleistung und Leistungsnachweise führen zur definitiven Vergabe der ECTS-Credits. Ein ECTS-Credit entspricht 30 Stunden, d.h. bei einer Arbeitszeit von 42.85 Stunden pro Woche gehen die Studierenden während 42 Wochen ihrem Studium nach, um die Jahresarbeitsleistung von 1800 Stunden (= 60 ECTS-Credits) zu erreichen.
Urheberrechte und Erfindungen sind in der Studienordnung, Absatz VI. Geistiges Eigentum, in Art. 34 geregelt.
Alle Studierenden erhalten während ihres Studiums an der Hochschule Luzern – Design Film Kunst einen Legitimationsausweis, der sie zu kostenlosen oder vergünstigten Eintritten in Ausstellungen, Museen, Konzerte usw. berechtigt. Bei Verlust und Neuantrag eines Ausweises werden CHF 50.– Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
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