Loading...
hidden

Mobile-Version anzeigen

Meta-Navigation

Startseite – Hochschule Luzern

Sprachwahl und wichtige Links

  • Zum Inhalt springen
  • Kontakt
  • Login
  • De
  • En
Suche starten

Hauptnavigation

Departementsnavigation

  • Technik & Architektur
  • Wirtschaft
  • Informatik
  • Soziale Arbeit
  • Design Film Kunst
  • Musik
  • Gesundheit

Unternavigation

  • Studium
  • Weiterbildung
  • Forschung
  • International
  • Aktuell
  • Über uns

Unternavigation

  • Rechte und Pflichten
  • Studierendenberatung
  • Austausch Studierende
  • Smart-Up

Breadcrumbs-Navigation

  1. Design Film Kunst Design Film Kunst
  2. Studium Studium
  3. Informationen für Studierende Informationen für Studierende
  4. Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten

Gesetze, Verordnungen und Reglemente sind in der Systematischen Rechtssammlung der Hochschule Luzern abgelegt. Wichtige Hinweise zu Stipendien, Beurlaubung, Workload usw. sind auf dieser Seite aufgeführt.

Systematische Rechtssammlung der Hochschule Luzern

hidden
  • Studienordnung Hochschule Luzern

  • Studienreglement Ausbildung an der HSLU – D&K

Detaillierte Infos zu Stipendien

hidden
  • Stipendien und Preise

hidden

Wichtige Hinweise

Absenzen und Beurlaubung

Im Studienreglement, Absatz VII. Art. 34, 35 und 36 sind entschuldigte und unentschuldigte Absenzen, unvorhersehbare Absenzen, vorhersehbare Absenzen und Beurlaubungen geregelt.

Studienwechsel und Abbruch

Studienwechsel und Studienabbruch sind im Studienreglement, Absatz VIII. Art 37 und 38 geregelt. 

Workload

Der Workload beschreibt die Gesamtarbeitszeit eines/einer Studierenden: Alle Aufwendung von der Vorbereitung, der Teilnahme an Modulen/Kursen sowie die selbständige Arbeit bzw. Praktika usw. Erbrachte Arbeitsleistung und Leistungsnachweise führen zur definitiven Vergabe der ECTS-Credits. Ein ECTS-Credit entspricht 30 Stunden, d.h. bei einer Arbeitszeit von 42.85 Stunden pro Woche gehen die Studierenden während 42 Wochen ihrem Studium nach, um die Jahresarbeitsleistung von 1800 Stunden (= 60 ECTS-Credits) zu erreichen.

Urheberrechte und Erfindungen

Urheberrechte und Erfindungen sind in der Studienordnung, Absatz VI. Geistiges Eigentum, in Art. 34 geregelt.

Legi/HSLU-Card/Ausweise

Alle Studierenden erhalten während ihres Studiums an der Hochschule Luzern – Design Film Kunst einen Legitimationsausweis, der sie zu kostenlosen oder vergünstigten Eintritten in Ausstellungen, Museen, Konzerte usw. berechtigt. Bei Verlust und Neuantrag eines Ausweises werden CHF 50.– Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

  • Informationen für Studierende
  • Rechte und Pflichten
  • Studierendenberatung
  • Austausch Studierende
  • Smart-Up

Footer

FH Zentralschweiz

Links zu den Social-Media-Kanälen

  •  dk hslu_dk Instagram
  •  Facebook
  •  LinkedIn
  •  dk YouTube

Kontakt

Logo Design Film Kunst

Hochschule Luzern

Design Film Kunst
745 Viscosistadt

Nylsuisseplatz 1
6020 Luzern-Emmenbrücke

+41 41 248 64 64

design-film-kunst@hslu.ch

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.30 Uhr

Direkteinstieg

  • Studieninteressierte
  • Weiterbildungsinteressierte
  • Unternehmen und Organisationen
  • Medienschaffende
  • Jobs & Karriere
  • Für Studierende
  • Intranet

Quicklink

  • Aktuell
  • Veranstaltungen
  • Standorte
  • International
  • Bibliothek
  • Personensuche
  • Räume mieten

Statische Links

  • Newsletter abonnieren
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Institutionell akkreditiert nach HFKG 2019–2026
Logo Swissuniversities

QrCode

QrCode