Stand: 1. April 2022
Auf Anfang April 2022 hat der Bundesrat die besondere Lage aufgehoben: Damit gibt es keine Isolationspflicht für infizierte Personen mehr. Zudem sind auch im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen keine Masken mehr vorgeschrieben.
Teilnehmende der Weiterbildung, Studierende der Ausbildung, Mitarbeitende sowie externe Besucherinnen und Besucher sind weiterhin gebeten, nicht an die Hochschule und in den Unterricht oder an Besprechungen zu kommen, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen, insbesondere typische Symptome, die auf eine Covid-Erkrankung hinweisen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Programmleiter, Ihre Programmleiterin oder Ihre Programmorganisatorin.
Erik Nagel, Vize-Direktor und Ressortleiter Weiterbildung
Ann-Kathrin Seemann, Weiterbildungskoordinator ITM
Michael Boenigk, Weiterbildungskoordinator IKM
Markus Gisler, Institutsleiter, Weiterbildungskoordinator IFZ
Jonas Willisegger, Stv. Weiterbildungskoordinator IBR