Weiterbauen heisst die Devise
In den letzten Wochen haben zwei Bundesgerichtsentscheide im Umfeld der Baukultur für Aufsehen gesorgt: zuerst der Entscheid zum revidierten Denkmalschutzgesetz des Kantons Zug, dann derjenige zum Bauen ausserhalb der Bauzone im Fall der Gemeinde Neuenkirch im Kanton Luzern. «Niederlage für Eigentümer von Häusern ausserhalb von Bauzonen», lautete eine SRF-Schlagzeile im zweiten Fall. Auch wenn der Allgemeinplatz an der Sache massgeblich vorbeischrammt, sind mit den Urteilen doch relevante Aussagen zu aktuellen Aspekten der Baukultur verbunden.
Im ersten Entscheid wurden zwei der drei Beschwerdepunkte abgelehnt. Gutgeheissen jedoch wurde die Beschwerde gegen die Regelung, «dass Objekte, die weniger als 70 Jahre alt sind, nur mit dem Einverständnis des Eigentümers unter Schutz gestellt werden können». Die Rede ist von Bauwerken «von herausragendem geschichtlichem, archäologischem, künstlerischem, wissenschaftlichem, sozialem oder technischem Interesse». Das heisst, gewisse Bauwerke können praktisch mit ihrer Erstellung eine Bedeutung erlangen, die ihren Schutz zum öffentlichen Interesse werden lässt. Eine gewichtige Position, gerade im Umfeld neoliberaler Vorstellungen, die heute die Diskussion um Gemeingüter – und das sind solche Bauwerke – meist dominiert. Es bedeutet: Wenn wir Bauwerke erstellen, übernehmen wir auch eine massgebende Verantwortung gegenüber der Gesellschaft – in diesem Fall eine Verantwortung gegenüber dem baulichen Bestand als Kulturgut, als Errungenschaft unserer Vorfahren.
Avantgarde oder Konservatismus? Das sind die beiden Pole der aktuellen Diskussion um eine nachhaltige bauliche Entwicklung und um Sinn und Zweck des technischen Fortschrittes. Die Auflösung heisst: Weiterbauen. Der Begriff kann uns vieles erklären, auch ein Wegkommen von der Suche nach der perfekten Lösung. Schliesslich wollen wir uns eine Lebenswelt einrichten, die einerseits so gut wie möglich zur aktuellen Situation passt, mit der wir aber auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen wollen. Keine Frage also, dass gerade die Bauwerke, die wir erstellen wollen, über unsere eigene Existenz hinausgedacht werden müssen.
Der zweite Bundesgerichtsentscheid dreht sich um ein Baugeschäft, das Werkhofgebäude ausserhalb der Bauzone ohne Baubewilligung erstellt und nun über mehr als dreissig Jahre genutzt hat. Innerhalb der Bauzonen gilt die Regelung, dass eine unbewilligte Baumassnahme nach dreissig Jahren Bestand nicht mehr rückgebaut werden muss. Das Bundesgericht hält nun fest, dass dies in einer Nichtbauzone nicht gilt. Eine wichtige Einschränkung: Einstmals rechtmässig erteilte Bewilligungen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aber was illegal erstellt wurde und auch nie aus diesem Status entlassen wurde, bleibt illegal. Damit müssen diese Bauten rückgebaut werden. Der interessante Aspekt in der baukulturellen Diskussion bezieht sich also auf die Rolle des Bauwerkes ausserhalb der Bauzone. Schon das eidgenössische Raumplanungsgesetz von 1972 hält fest, dass in der Nichtbauzone der Bezug zum übergeordneten System «Landschaft» höher zu gewichten ist als die privaten Interessen von Landeigentümern. Diese zentrale Errungenschaft der Schweiz trägt massgebend dazu bei, dass die Qualität der Landschaft überhaupt erst schutzfähig wird. Mit dem Bundesgerichtsentscheid erhält dieser Grundsatz gewichtigen Support.
Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass es auch hier um das «Weiterbauen» geht. Denn die Landschaft ist als solches in weiten Teilen der Schweiz ein kulturelles Werk, das heisst, sie ist künstlich, vorab durch den Menschen geschaffen. An diesem Werk weiterzubauen, heisst, mit äusserster Sorgfalt die notwendigen Veränderungen zu evaluieren, zu gestalten und dann auch qualitätsvoll umzusetzen – unter den gesetzlich verankerten und damit von unserer Gesellschaft getragenen Vorgaben. Nur so können wir dem Werk «Landschaft» gerecht werden und gleichzeitig dessen Veränderungen qualitätsvoll umsetzen. Mit einem Weiterbauen, das aus der Geschichte abgeleitet wird, einer nachhaltigen Denkweise verbunden ist und der Zukunft Raum lässt, wird der unfassbare Wert der Geschichte zur Inspiration und nicht zur Behinderung.