In der Übersicht
Die Schweiz hat 2014 die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert, welche fordert, dass Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen den gleichen Zugang zu den Grund- und Menschenrechte erhalten wie Menschen ohne Behinderungen. Dies betrifft auch den Bereich Arbeit und Beschäftigung. In der Praxis bleibt Menschen mit Behinderungen der gleichberechtige Zugang zu Arbeit und Beschäftigung jedoch oft verwehrt.
Eine Stelle im 1. Arbeitsmarkt zu finden ist oft eine Herausforderung. Um die Inklusion im Bereich Arbeit voranzutreiben, braucht es auf nationaler und kantonaler Ebene neue Gesetze sowie mehr ambulante und flexible Angebote, die von Menschen mit Behinderungen selbst gewählt werden können.