In der Übersicht
Das neue Erwachsenenschutzrecht trat per 1. Januar 2013 in Kraft. Damit wurden die bisher geltenden Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung durch diejenigen der fürsorgerischen Unterbringung und der bewegungseinschränkenden Massnahmen abgelöst. Zudem werden medizinische Massnahmen ohne Einwilligung der betroffenen Person ermöglicht.
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