In der Übersicht
Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung stehen zwei neue Rechtsinstitute zur Verfügung, die das Selbstbestimmungsrecht von hilfsbedürftigen Personen erweitern und die Anordnung von behördlichen Massnahmen vermeiden können. Der Vorsorgeauftrag gibt handlungsfähigen Personen die Möglichkeit, eine natürliche oder juristische Person zu bezeichnen, die im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit für ihre persönlichen Belange und/oder ihre Betreuung oder für die Erledigung ihrer finanziellen Angelegenheiten zuständig ist. Die Patientenverfügung erlaubt es, verbindliche Anordnungen zur medizinischen Behandlung bei Urteilsunfähigkeit zu geben.
Die Teilnehmenden