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Fachseminar AHV – Ansprüche im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenvorsorge Revision AHV, aktuelle Gerichtspraxis und Tipps für die Sozialberatung

In der Schweiz wurde die Altersvorsorge umgestaltet: Per 1.1.2024 trat das neue AHVG in Kraft und wird nun schrittweise in Kraft gesetzt. Es bringt erhebliche Änderungen etwa mit Blick auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen oder Änderungen der Möglichkeiten und Folgen des flexiblen Altersrücktritts und der Erwerbstätigkeit im Alter. Im Weiteren steht die Umsetzung der vom Schweizervolk beschlossenen 13. AHV-Rente an.

Zudem ist eine umfassende Revision der Hinterlassenenvorsorge in Vorbereitung: Sie soll eine Einschränkung der Witwenrenten bringen.

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Das Fachseminar findet in Kooperation mit der Berner Fachhochschule statt.

In der Übersicht

Know-How zu den Leistungen der AHV (und zu den vorgesehenen Revisionen sind wichtig, um Klientinnen und Klienten richtig beraten (oder vertreten) zu können mit Blick auf die richtigen Entscheidungen zur Sicherung von Ansprüchen und zur Vermeidung von Armut im Alter und bei Hinterlassenenschaft.

Selbstverständlich werden dazu auch die ergänzenden Leistungen, namentlich der beruflichen Vorsorge und der Ergänzungsleistungen diskutiert.
Fragen stellen sich für Fachpersonen der Sozialberatung in diesem Kontext zudem an den Schnittstellen zur Sozialhilfe: Etwa mit Blick auf Verpflichtungen zum Vorbezug und zur Nutzung von Freizügigkeitskapital.

Das Fachseminar vermittelt als Reminder die wesentlichen Grundlagen zu Anspruchsvoraussetzungen und Bemessung der Leistungen der Altersvorsorge der AHV.
Der Schwerpunkt liegt dann auf der Revision des AHVG. Die per 1.1.2024 in Kraft getretenen Änderungen des AHVG und die dazu gehörenden Übergangsbestimmungen werden präzise dargestellt auf der Basis auch der Ausführungsbestimmungen und Weisungen. Zudem wird auf die vorgesehenen Revisionen Bezug genommen.

Daraus werden Tipps und Tricks für die aktuelle Praxis für die Sozialberatung vorgesehen.
An Praxisfällen und Gerichtsentscheiden werden zudem wichtige aktuelle Fragen zur Alters- und Hinterlassenenvorsorge, auch zu Schnittstellen zur Sozialhilfe vertieft - und Wissen für den Transfer in die Praxis der Teilnehmenden genutzt.

Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen und Fälle zum Thema vorgängig einzureichen.

Mehr Informationen

Die Teilnehmenden

  • kennen die Änderungen des AHVG in der Altersvorsorge und können daraus die unmittelbaren Folgen für die Praxis der Sozialberatung und Pensionierungsberatung für Klientinnen und Klienten ableiten.
  • haben sich mit den geplanten Änderungen der Hinterlassenenleistungen und möglichen Konsequenzen für die Beratung auseinandergesetzt.
  • Kennen die aktuelle Gerichtspraxis zur Gestaltung der Schnittstellen von Existenzsicherung und Alters- und Hinterlassenenvorsorge und können daraus Vorgehensweisen für die Praxis ableiten.

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Facts

Start

14.01.2026

Anmeldeschluss

15.12.2025

Dauer

1 Tag

Kosten

CHF 450.–

Leitung
  • Prof. Peter Mösch
Art

Seminar

Unterrichtszeiten

09:15 bis 16:45 Uhr

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe
  • Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen
  • Fachpersonen aus Personal- oder Treuhanddiensten sowie aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich Mitarbeitende von Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften etc.
  • Mitarbeitende von Sozialversicherungen
  • Mitglieder von Fürsorge-/Sozialhilfebehörden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
Anbieter

Soziale Arbeit

Anmeldung

  • Hier geht's zur Anmeldung 

Ausschreibung

  • Hier geht's zur Ausschreibung 

Kursleitung und Dozent

Prof. Peter Mösch

Professor

+41 41 367 48 85

E-Mail anzeigen

Kontakt

Ajdin Orucevic

Programmorganisator

+41 41 367 48 67

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