Seit der erstmaligen Aktivierung des Schutztstatus S für aus der Ukraine geflüchtete Menschen im Frühling 2022 wird auch in einer breiteren Öffentlichkeit intensiv darüber diskutiert, inwiefern sich die sozialhilferechtlich unterschiedliche Behandlung verschiedener Personengruppen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus rechtfertigt und wie eine angemessene sozialhilferechtliche Unterstützung ausfallen sollte.
Aber auch in anderer Hinsicht werden die Verknüpfungen von Sozialhilfe- und Migrationsrecht intensiver und offensichtlicher: unrechtmässiger Bezug von Sozialhilfe führt zum Landesverweis, der Sozialhilfebezug führt zum Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen oder zur Verweigerung von Einbürgerungen.
In drei Referaten und einem Podiumsgespräch widmen wir uns den grundsätzlichen und grundrechtlichen Fragestellungen, die diese Verknüpfungen und unterschiedlichen Behandlungen aufwerfen. Auch offene Fragen in Bezug auf den Schutzstatus S werden diskutiert. Besonders in den Fokus rücken wir zur gesamten Thematik, die Fragen, die sich den Praktiker*innen stellen. Zudem beleuchten wir, was die zunehmende Verknüpfung des Sozialhilfe- und des Migrationsrechts für Sozial Arbeiter*innen bedeutet und wie sie ihre zunehmende Rolle in der Migrationskontrolle wahrnehmen.
Referent*innen
- Dr. Constantin Hruschka
Senior Researcher am Max Planck Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, Lehrbeauftragter für Migrationsrecht an der Berner Fachhochschule und der Fachhochschule OST
- Dr. Lisa Marie Borrelli
Professorin an der HES-SO Wallis
- Ruedi Illes
Amtsleiter der Sozialhilfe des Kantons Basel-Stadt