Die Fachtagung findet hybrid statt, Sie können wählen zwischen Teilnahme vor Ort oder digital über zoom.
Praktikerinnen und Praktiker im Sozialhilferecht sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Die föderalistische Organisation, das rechtliche Ermessen beim Festlegen von Leistungen und das Einhalten der geltenden verfassungs- und verfahrensmässigen Prinzipien des Verwaltungsrechts machen die Rechtsanwendung anspruchsvoll. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Praxis ist es, einen Überblick über Änderungen der für die Sozialhilfe relevanten Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung zum Sozialhilferecht zu haben und Schlüsse für die eigene Praxis zu ziehen. Wichtig ist auch ein Blick auf laufende Entwicklungen, namentlich Weiterentwicklungen der Richtlinien der SKoS.
Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit nimmt diese Themen regelmäss an der Sozialhilferechtstagung auf und bietet so ein jeweiliges Update zu den Urteilen zu wesentlichen Praxisfragen der kantonalen Gerichte und des Bundesgerichts und zur Entwicklung der Gesetzgebung und der Richtlinien für die Sozialhilfe.
Diesmal wird ein besonderer Fokus liegen auf Neuerungen in den letzten zwei Jahren und absehbare Entwicklungen in den nächsten Jahren:
In der Rechtsprechung sind eine Vielzahl interessanter Urteile für die Praxis des Anspruchs, der Bemessung und der Rückerstattung in der Sozialhilfe ergangen, die Leitlinien für die Praxis bieten.
In der Gesetzgebung betrifft dies insbesondere die Entwicklungen im Ausländerrecht und Neuerungen mit besonderem Sozialhilfebezug im Sozialversicherungsbereich. Zudem sind mit Blick auf die nächsten Jahre Entwicklungen im kantonalen Sozialhilferecht (so etwa in den Kantonen Basellandschaft und Aargau) und Weiterentwicklungen der Richtlinien der SKoS zu beleuchten.