Im März 2013 wurde in der Schweiz die Volksinitiative «gegen die Abzockerei», auch Abzocker-Initiative oder Minder-Initiative genannt, angenommen. Der neue Artikel in der Bundesverfassung stärkt die Mitspracherechte der Aktionäre von börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften u.a. bei den Vergütungen und bei der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern. Gleichzeitig werden die Vorsorgeeinrichtungen in die Pflicht genommen.
Die Pensionskassen sind aufgrund ihres Investitionsvolumens in Aktien als institutionelle Anleger anzusehen, sie vereinen eine Vielzahl an Stimmrechten auf sich und können damit auf Abstimmungen an Generalversammlungen Einfluss ausüben. Seit 1. Januar 2015 sind die Vorsorgeeinrichtungen dazu verpflichtet, bei direkt gehaltenen Aktien börsenkotierter Schweizer Aktiengesellschaften gewisse Stimm- und Offenlegungspflichten zu erfüllen: Insbesondere verlangt die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), dass die Stimmpflicht zwingend «im Interesse der Versicherten» auszuüben sei.
Grössere Pensionskassen gut gerüstet, kleinere teilweise noch wenig
Erstmals wurde nun wissenschaftlich untersucht, welche Herausforderungen Schweizer Pensionskassen bei der Umsetzung der Abzocker-Initiative zu bewältigen haben und welche Vorbereitungen dafür bereits getroffen wurden. Zu diesem Zweck haben das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern zusammen mit dem Institut für Management und Innovation der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) während des vergangenen Jahres ausgewählte Pensionskassen, Stiftungsaufsichtsbehörden, Revisionsgesellschaften, Stimmrechtsberater und involvierte Branchenverbände befragt.
Die Untersuchungsergebnisse haben die drei Autoren Karsten Döhnert (Hochschule Luzern), Daniela Schmitz und Daniel Zöbeli (beide FFHS) in der Studie «Die Minder-Initiative bei Pensionskassen – Situationsanalyse und Praxisempfehlungen» festgehalten. Diese zeigt, dass die Vorsorgeeinrichtungen unterschiedlich gut auf die neuen Bestimmungen vorbereitet sind: Viele der analysierten grösseren Vorsorgeeinrichtungen erfüllen die Vorgaben der VegüV seit Längerem, denn sie haben schon vor der Annahme der Abzocker-Initiative ihr Stimmrecht wahrgenommen. Ihr Handlungsbedarf ist dementsprechend klein.
Anders präsentiert sich die Situation für kleinere und mittlere Pensionskassen. «Die Umsetzung der Initiative bedeutet für sie zweifellos einen beträchtlichen Aufwand. Es gilt, die Strukturen zu schaffen, um den Bestimmungen der Verordnung nachkommen zu können», kommt die Studie zum Schluss.
Stiftungsrat in der Pflicht
Die Pensionskassen müssen beispielsweise festlegen, wie innerhalb ihrer Organisation der Entscheidungsprozess abläuft, um an einer Generalversammlung einer Aktiengesellschaft überhaupt im Interesse der Versicherten abstimmen zu können. Gemäss Verordnung ist der Stiftungsrat dafür verantwortlich, dass die Stimmpflicht ausgeübt wird. Der Stiftungsrat ist laut den befragten Vorsorgeeinrichtungen ausserdem jenes Gremium, das die Interessen der Versicherten kennt – weil es sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammensetzt.
«In der Konsequenz fällt letztlich immer der Stiftungsrat den Stimmentscheid, auch wenn er gewisse Vorarbeiten beispielsweise an den Anlageausschuss oder Experten delegiert. Demzufolge haben die Stiftungsräte – wenn sie den Initiativtext ernst nehmen – mit einem gewissen Mehraufwand zu rechnen», so die Autoren. Ausgehend von der Befragung vermuten sie deshalb, dass sich die Strukturen der Stiftungsräte längerfristig verändern werden, insbesondere durch personelle Ergänzungen oder Einrichten von spezialisierten Stimmrechtsausschüssen.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Pensionskassen vermehrt auf Stimmrechtsberater, so genannte «Proxy Advisors», zurückgreifen, die bei der Analyse der diversen Traktanden Unterstützung bieten. «Aber selbst wenn ein Stimmrechtsberater zugezogen wird, sind die administrativen Belange nicht zu unterschätzen», heisst es in der Studie. Denn in jedem Fall muss die Vorsorgeeinrichtung sorgfältig abwägen, ob die abgegebenen Empfehlungen tatsächlich im Interesse ihrer Versicherten sind.
Revisionsstellen sollen Einhaltung der Vorgaben überprüfen
Weiter müssen die Pensionskassen neu jährlich ihre Stimmpraxis offenlegen. Die Verordnung schreibt nicht vor, in welcher Form dies zu geschehen hat. Die Mehrheit der befragten Kassen favorisiert deshalb eine Online-Berichterstattung auf der eigenen Website: Die Information ist so u.a. leicht zugänglich und relativ kostengünstig zu erstellen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer künftig prüft, ob und wie die einzelnen Pensionskassen ihre Stimmabgabe vorgenommen haben und ob die entsprechende Berichterstattung tatsächlich erfolgt ist.
Die Mehrheit der Befragten schreibt diese Aufgabe der Revisionsstelle zu. Einige sehen hier auch Stiftungsaufsichtsbehörden in der Pflicht, die ihrerseits bereits vor der Abstimmung alles andere als begeistert von der Abzocker-Initiative waren. Wieder andere Kassen und verschiedene Revisionsgesellschaften argumentieren: Um höhere Verwaltungskosten zu vermeiden, sollte von einer tiefgreifenden Prüfung abgesehen werden, zumal diese momentan weder gesetzlich noch von der VegüV vorgeschrieben sei.
Es braucht pragmatische Lösungen
Die Untersuchung der beiden Fachhochschulen bringt eines deutlich zum Ausdruck: Die Umsetzung der Abzocker-Initiative kostet die Pensionskassen zweifellos etwas, ein bürokratischer Overkill ist jedoch nicht zu erwarten. Trotzdem besteht insbesondere für kleinere Vorsorgeeinrichtungen der Anreiz, die Stimmpflicht zu umgehen. Erste Tendenzen hierzu zeichnen sich bereits heute ab, indem sich einige Pensionskassen von direkt gehaltenen Schweizer Aktien abwenden und vermehrt zu indirekt gehaltenen Anlagen wechseln, bei denen die Stimmpflicht entfällt. «Ob dieser Trend anhält, kann erst in einigen Jahren beurteilt werden», sagen die Studienautoren und halten gleichzeitig fest: «Durch pragmatische Lösungen werden sich die administrativen Umtriebe und Mehrkosten in Grenzen halten». Die im Vorfeld der Abstimmung geäusserte Befürchtung, die Abzocker-Initiative könnte den Konzentrationsprozess in der Branche massiv beschleunigen, halten sie für ziemlich übertrieben.
Die Studie «Die Minder-Initiative bei Pensionskassen – Situationsanalyse und Praxisempfehlungen» kann für 95 Franken beim Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern bestellt werden: 041 757 67 67 oder ifz@hslu.ch.