Gesetzliche Grundlagen
Die CAS-, DAS- und MAS-Programme richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Weiterbildungsprogramms. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während der Weiterbildung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Teilnehmenden.
Studiengebühr
In der Gebühr sind die direkten Kosten für das Weiterbildungsprogramm inkl. Unterrichtsunterlagen und Prüfungsgebühren sowie Zertifizierung/Diplomierung enthalten. Nicht enthalten sind die Aufnahmegebühren sowie die Kosten für Fachliteratur. Aufenthaltskosten und Spesen gehen vollumfänglich zulasten der teilnehmenden Person.
Die Rechnungstellung erfolgt nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren und Retournierung der unterschriebenen Studienplatzannahme. Die Rechnung muss fristgerecht vor dem ersten Unterrichtstag beglichen werden. Personen, welche ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ratenzahlungen sind in Absprache mit der Weiterbildungsadministration möglich.
Prüfungswiederholungen
Für Prüfungswiederholungen werden abhängig vom Prüfungsumfang oder der Anzahl zu wiederholender Module CHF 300 bis CHF 500 in Rechnung gestellt. Für Nachbesserung einer Abschlussarbeit werden CHF 300 in Rechnung gestellt. Die Wiederholung einer Abschlussarbeit kostet CHF 1'200.
Abmeldung und Abbruch der Weiterbildung
Mit der Unterzeichnung der Studienplatzannahme durch die teilnehmende Person gilt die Anmeldung als verbindlich. Wird die Anmeldung nach Retournierung der unterzeichneten Studienplatzannahme bis zu einem Monat vor Studienbeginn zurückgezogen, sind die Studiengebühren für das erste Semester in voller Höhe zu entrichten. Bei späterer Abmeldung oder bei Abbruch des Programms sind die gesamten Gebühren der Weiterbildung geschuldet.
Die Hochschule Luzern – Musik trägt für die Qualität der Weiterbildungsangebote Sorge. Notwendige Änderungen, zum Beispiel personeller Art, berechtigen nicht zum Abbruch des Weiterbildungsprogramms ohne Kostenfolge.
Der Rückzug der Anmeldung zu einem Weiterbildungsprogramm und dessen vorzeitige Beendigung sind der Weiterbildungsadministration schriftlich und eingeschrieben mitzuteilen. Die Hochschule Luzern empfiehlt, eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Diese wird von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Verschiebung des Weiterbildungsprogramms
Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen kann die Programmleitung das Weiterbildungsprogramm auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die angemeldeten Personen werden in diesem Fall nach Anmeldeschluss informiert. Wird das Weiterbildungsprogramm verschoben, können die angemeldeten Personen ihre Anmeldung aufrechterhalten oder ohne Kostenfolge zurückziehen.
Digitaler Lehrbetrieb
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf der ILIAS Lernplattform zur Verfügung gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten nicht aufgezeichnet werden.
Diebstahlversicherung
Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von Eigentum der Teilnehmenden deckt (Instrumente, persönliche Wertsachen, elektronisches Equipment wie Notebooks, Digitalkameras, Speichermedien etc.). Der Abschluss einer solchen Versicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
Haftpflichtversicherung
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Bestimmungen betreffend Ordnung und Sicherheit einzuhalten. Für fahrlässig verursachte Schäden am Eigentum der der Hochschule Luzern – Musik werden die Teilnehmenden in vollem Umfang haftbar gemacht. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.
Datenschutzbestimmungen
- Verwendung personenbezogener Daten
§1 Die Hochschule Luzern – Musik geht mit den personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
§2 Die teilnehmende Person erklärt sich mit der verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Musik Daten (z.B. Vorname, Name, ECTS-Credits, Weiterbildungsprogramm usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, Weiterbildungsberatung, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach der Weiterbildung bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an das Bundesamt für Statistik.
- Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter erklärt sich die teilnehmende Person einverstanden, dass ihre Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Musik bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der teilnehmenden Person nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.