Gebühr CAS
In der Gebühr sind die direkten Kosten für das CAS-Programm inkl. Unterrichtsunterlagen und Prüfungsgebühren enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten für Fachliteratur, Aufenthaltskosten und Spesen.
Die Rechnungsstellung für die ganze Gebühr erfolgt, sobald die Durchführung des CAS-Programms definitiv ist.
Der Rückzug der Anmeldung ist schriftlich mitzuteilen. Wird die Anmeldung nach Erhalt der Aufnahmebestätigung innerhalb von sechs Monaten vor Beginn der Weiterbildung zurückgezogen, ist eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von CHF 500.00 zu entrichten.
Bei Abbruch des CAS-Programms oder Rückzug einer bestätigten Anmeldung innerhalb von zwei Monaten vor Beginn der Weiterbildung sind die gesamten Gebühren der Weiterbildung geschuldet.
Die Hochschule Luzern empfiehlt eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Diese kann bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften beantragt werden.
Für Prüfungswiederholungen werden abhängig der Anzahl zu wiederholender Module CHF 300.00 oder CHF 500.00 in Rechnung gestellt.
Gebühr DAS
In der Gebühr sind die direkten Kosten für das DAS-Programm und die Diplomierung enthalten.
Die Rechnungstellung für die ganze Gebühr erfolgt nach Erhalt der Anmeldung. Ein allfälliger Rückzug der definitiven Anmeldung nach Aufnahmebestätigung oder ein Abbruch der DAS-Arbeit hat schriftlich zu erfolgen.
Bei einer Abmeldung vor Beginn der DAS-Arbeit ist ein Unkostenbeitrag von CHF 500.00 zu entrichten, danach die gesamte Gebühr.
Gebühr MAS
In der Gebühr sind die direkten Kosten für das MAS-Programm und die Diplomierung enthalten.
Die Rechnungstellung für die ganze Gebühr erfolgt nach Erhalt der Anmeldung. Ein allfälliger Rückzug der definitiven Anmeldung nach Aufnahmebestätigung oder ein Abbruch der MAS-Thesis hat schriftlich zu erfolgen.
Bei einer Abmeldung vor Beginn der MAS-Thesis ist ein Unkostenbeitrag von CHF 500.00 zu entrichten, danach die gesamte Gebühr.
Verschiebung CAS
Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen kann die Studienleitung das Weiterbildungsangebot auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Die angemeldeten Personen werden in diesem Fall kurz nach Anmeldeschluss informiert. Wird das Weiterbildungsangebot verschoben und die Anmeldung zurückgezogen, entstehen keine Kosten.
Digitaler Lehrbetrieb
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
Diebstahlversicherung (Sachversicherung - Elektronisches Equipment)
Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der/des Teilnehmenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der/des Teilnehmenden.
Haftpflichtversicherung
Die/der Teilnehmende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern – Informatik einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache des/der Teilnehmenden. Die Hochschule Luzern – Informatik lehnt jegliche Haftung ab.
Datenschutzbestimmungen
- Verwendung personenbezogener Daten
§1 Die Hochschule Luzern – Informatik geht mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
§2 Die/der Teilnehmende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Informatik ihre/seine Daten (z.B. Vorname, Name, ECTS-Credits, Weiterbildungsangebot usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, Weiterbildungsberatung, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach der Weiterbildung bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an das Bundesamt für Statistik und die Publikation von Name und Vorname nach erfolgreichem Abschluss.
- Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z.B. Campus-Sport erklärt sich die/der Teilnehmende einverstanden, dass ihre/seine Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Informatik bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der/des Teilnehmenden und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.
Gesetzliche Grundlagen
Die CAS-, DAS- und MAS-Programme richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Weiterbildungsangebots. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während der Weiterbildung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Teilnehmenden. Die Vorschriften sind jederzeit online bzw. auf Anfrage hin bei der Hochschule Luzern – Informatik (Administration) verfügbar.
Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Rechtserlasse der Hochschule Luzern, insbesondere die Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz und das Studienreglement für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern – Informatik.