Die CAS-, DAS- und MAS-Programme richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Weiterbildungsprogramms. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während der Weiterbildung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Teilnehmenden.
Bei der Prüfung einer sur-dossier Aufnahme können je nach Aufwand Kosten bis maximal CHF 500.00 in Rechnung gestellt werden.
In den Studiengebühren sind die direkten Kosten für das Weiterbildungsprogramm enthalten, inkl. Nutzung der Unterlagen auf ILIAS oder Unterlagen, die abgegeben werden. Nicht enthalten sind Kosten für Fachliteratur, für die Anreise, Verpflegung. Diese gehen vollumfänglich zulasten der teilnehmenden Person.
Die Rechnungstellung für die Studiengebühren erfolgt, sobald die Durchführung des CAS-Programms definitiv ist. Die Bezahlung muss fristgerecht erfolgen, in der Regel vor Beginn des Weiterbildungsprogramms.
Ratenzahlungen sind in Absprache mit der Weiterbildungsadministration möglich.
Prüfungs- und Zertifikatsgebühr werden am Ende eines CAS/MAS in Rechnung gestellt.
Wird die Anmeldung nach Erhalt der Aufnahmebestätigung zurückgezogen, ist auf jeden Fall eine Aufwandentschädigung von CHF 500.– zu entrichten.
Bei Abbruch der Weiterbildung oder bei einem Rückzug einer Anmeldung, der nach Anmeldeschluss eintrifft, wird die gesamte Gebühr geschuldet.
Die Hochschule Luzern empfiehlt, eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Diese kann bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften beantragt werden.
Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen kann die Leitung das Weiterbildungsprogramm auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder ganz absagen. Die angemeldeten Personen werden in diesem Fall bis spätestens 10 Arbeitstage nach Anmeldeschluss informiert.
Wird das Weiterbildungsprogramm verschoben, können die angemeldeten Personen ihre Anmeldung aufrechterhalten oder ohne Kostenfolge zurückziehen.
Bei einer allfälligen Nachbesserung eines Leistungsnachweises oder Wiederholung eines Moduls können Kosten nach Aufwand von maximal CHF 500.00 in Rechnung gestellt werden.
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der/des Teilnehmenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der/des Teilnehmenden.
Die/der Teilnehmende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern – Design Film Kunst einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache des/der Teilnehmenden. Die Hochschule Luzern – Design Film Kunst lehnt jegliche Haftung ab.
Die Hochschule Luzern – Design Film Kunst trägt für die Qualität der Weiterbildungs-angebote Sorge. Notwendige Änderungen, zum Beispiel personeller Art, berechtigen nicht zum Abbruch des Weiterbildungsprogramms ohne Kostenfolge.
Verwendung personenbezogener Daten
§1 Die Hochschule Luzern – Design Film Kunst geht mit den personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
§2 Die teilnehmende Person erklärt sich mit der verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Design Film Kunst Daten (z.B. Vorname, Name, ECTS-Credits, Weiterbildungsprogramm usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, Weiterbildungsberatung, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach der Weiterbildung bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an das Bundesamt für Statistik.
- Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter erklärt sich die teilnehmende Person einverstanden, dass ihre Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Design Film Kunst bearbeitet werden. Es werden nur auf Eigeninitiative der teilnehmenden Person und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von unberechtigten Dritten eingesehen werden können.