Zulassungsbedingungen Bachelor
Als Zulassungsvoraussetzungen für das erste Studienjahr eines Bachelor-Studiums gelten
- eine anerkannte Berufsmaturität,
- eine anerkannte gymnasiale Maturität,
- ein anerkannter Fachmaturitätsabschluss für das Berufsfeld Musik und Theater,
- der Abschluss einer anerkannten dreijährigen Handelsmittelschule oder einer anerkannten dreijährigen Diplommittelschule,
- der Abschluss einer anderen anerkannten gleichwertigen allgemein bildenden Ausbildung auf Sekundarstufe II oder
- der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemein bildenden Ausbildung und
- in jedem Fall das Bestehen eines Zulassungsverfahrens.
In Ausnahmefällen kann von einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.
Zulassungsbedingungen Master
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studium an der Hochschule Luzern – Musik sind ein Bachelor-Diplom oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss und in jedem Fall das Bestehen eines Zulassungsverfahrens.
Zulassungsbedingungen Pre-College
Als Zulassungsvoraussetzungen für das Pre-College gelten
Vorstudium (9 Monate)
- Der Abschluss einer anerkannten Ausbildung im Sinne der Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Anhang 5) und
- das Bestehen der Zulassungsprüfung.
Vorkurs (3 Jahre)
- eine bis zum Abschluss des Vorkurses bestehende Immatrikulation an einem anerkannten Gymnasium, einer Fachmittelschule mit dem Profil Musik oder einer anderen Ausbildungsinstitution im Sinne der Studienordnung für die Ausbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Anhang 5)
- das Bestehen der Zulassungsprüfung.
Gebühren Aufnahmeprüfung
Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung ist verbindlich. Die Prüfungsgebühr wird direkt mit der Anmeldung bezahlt. Die bezahlte Anmeldegebühr wird bei einem allfälligen Anmelderückzug nicht zurückerstattet.
Die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist mittels PostFinance Card (Debitkarte), TWINT, Kreditkarte (Mastercard oder VISA) und PostFinance Mastercard® Value möglich. Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihnen eine Zahlungs-Bestätigung per E-Mail von PostFinance geschickt. Bei Kreditkartenzahlung auf der Website über den Payment Service Provider PostFinance und SIX werden Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse und Ihre Kreditkarteninformationen an Ihren Kreditkartenherausgeber sowie an den Kreditkarten-Acquirer weitergeleitet. Wenn Sie sich für eine Kreditkartenzahlung entscheiden, werden Sie jeweils zur Eingabe aller zwingend notwendigen Informationen gebeten.
Die Weitergabe der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bzw. der EU DSGVO. Falls die EU DSGVO zur Anwendung gelangt, liegt die Rechtsgrundlage in der Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO). Betreffend der Bearbeitung Ihrer Kreditkarteninformationen durch diese Dritten bitten wir Sie, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung Ihres Kreditkartenherausgebers zu lesen.
Digitaler Lehrbetrieb
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
Datenschutzbestimmungen
- Verwendung personenbezogener Daten
§1 Die Hochschule Luzern - Musik geht mit den personenbezogenen Daten der Studierenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
§2 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern - Musik ihre/seine Daten (z.B. Vorname, Name, Matrikelnummer, ECTS-Credits, Studiengang usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, Weiterbildungsberatung, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach dem Studium bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an die Bundesämter BFS und SBFI sowie an die zahlungspflichtigen Kantone bzw. an den Bund und die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS.
§3 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung ebenfalls einverstanden, dass ihre/seine Daten (Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Studienrichtung, Studienbeginn, voraussichtliches Abschlussjahr, Departement) an das Alumni-Netzwerk der Hochschule Luzern (HSLU Alumni) übergeben und damit eine kostenlose Basis-Memberschaft begründet wird. Wünscht die/der Studierende kein Bekanntgeben ihrer/seiner Personendaten an die HSLU Alumni, kann sie/er dies der Hochschule Luzern per E-Mail (info@alumnihslu.ch) mitteilen.
- Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z.B. Mobility CarSharing, Campus-Sport etc. erklärt sich die/der Studierende einverstanden, dass ihre/seine Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern - Musik bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der/des Studierenden und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.
Gesetzliche Grundlagen
Das Studium richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Studiums. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während des Studiums bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Studierenden. Die Vorschriften sind jederzeit online bzw. auf Anfrage hin bei der Hochschule Luzern – Musik (Sekretariat Bachelor & Master) verfügbar.