In der Übersicht
2007 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die flächendeckende Einführung von Case Management für die Verwaltung des Kantons Zürich entschieden. Im Rahmen des Case Managements sollen Mitarbeitenden nach Krankheit oder Unfall bei der Rückkehr an deren Arbeitsplatz bzw. an einen angepassten Arbeitsplatz oder an eine andere Stelle innerhalb der kantonalen Verwaltung unterstützt werden.
Mit dem Beschluss zur Einführung wurde auf Ablauf der erste drei Jahre des Projektes eine Evaluation bezüglich des Einsatzes der externen Anbieter sowie der Qualität und des Nutzens des Case Managements vorgesehen. Das Personalamt des Kantons Zürich hat den Auftrag für die externe Evaluation an die Arbeitsgemeinschaft der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit und des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG erteilt.
Die Evaluation legt Rechenschaft über die bisherigen Resultate und die Wirtschaftlichkeit des Case Managements ab und stellt Entscheidungsgrundlagen für allfällige Anpassungen des Case Managements und der Wirtschaftlichkeitsrechnung bereit. Als Grundlage für die Beschreibung und Bewertung des Case Managements wurden quantitative und qualitative Erhebungen durchgeführt sowie bestehende Controlling-Daten der kantonalen Verwaltung zur Analyse herangezogen. Es wurde je ein Workshop mit den für das Case Management zuständigen Personalverantwortlichen, mit den Anbietern von Case Management sowie mit Führungskräften aus anderen Verwaltungen und Unternehmen durchgeführt, die seit mehreren Jahren über Case Management Angebote verfügen. Im April und Mai 2012 wurde verwaltungsweit eine Online-Befragung bei allen Personalverantwortlichen und Vorgesetzten, einschliesslich der Schulleitungen realisiert.