In der Übersicht
Menschen mit einer geistigen Behinderung sind aufgrund ihrer spezifischen Sozialisationsbedingungen in besonderem Masse gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Ein Zugang zum Strafrechtssystem ist aus diesem Grund von besonderer Relevanz. Gerade für diese Personengruppe gestaltet es sich jedoch schwierig, den hohen Kommunikationsanforderungen eines Strafverfahrens gerecht zu werden. Die hohe Komplexität macht es erforderlich, dass verfahrensbeteiligte Professionen sich beispielsweise auf Besonderheiten der Kommunikation einstellen, um den Zugang für Menschen mit einer geistigen Behinderung aktiv zu fördern. Entsprechende Bemühungen sind bislang kaum erkennbar. Ausgehend von einer vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten Bestandsaufnahme der Situation geistig behinderter Opfer sexueller Gewalt im Strafrechtssystem wurden im Rahmen dieses Umsetzungsprojektes tätigkeitsspezifische Ausbildungsmodule für Justiz, Polizei, Sozialarbeit und Forensische Psychiatrie und Psychologie entwickelt, um die Verfahrensgerechtigkeit für Menschen mit geistiger Behinderung durch eine Professionalisierung verfahrensbeteiligter Berufsgruppen zu erhöhen. Im Rahmen eines Modellversuchs wurde das für die Polizei und Justiz entwickelte Konzept bereits erprobt.