In der Übersicht
Schweizer Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, auf die Einreichung einer gültigen Gemeindeinitiative zu reagieren und den Sachverhalt zu prüfen. Dies geschieht in der Stadt Kriens in der Form eines Bericht & Antrag, der dem Einwohnerrat vorgelegt wird. Im Rahmen des Projekts wurde der Bericht & Antrag betreffend der "Wohninitiative Kriens" zugunsten der Stadt Kriens verfasst.